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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kohleausstieg“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 07.10.2021
- 6 L 418/21 und 6 L 433/21 -

Lützerath: Eilanträge gegen die zugunsten von RWE erfolgte vorzeitige Besitzeinweisung abgelehnt

Braunkohleabbau vorrangig

Das Verwaltungsgericht Aachen lehnte den Eilantrag eines Hofbesitzers in Lützerath sowie den Eilantrag zweier Mieter von Räumlichkeiten auf den Hofgrundstücken gegen Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg ab, mit denen die RWE Power AG als Betreiberin des Tagebaus Garzweiler II zum 1. November 2021 vorzeitig in den Besitz dieser Grundstücke eingewiesen worden ist, ab.

Im hier vorliegenden Fall hatte ein Hofbesitzer in Lützerath sowie zwei Mieter von Räumlichkeiten auf den Hofgrundstücken gegen Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg gewandt, mit denen die RWE Power AG als Betreiberin des Tagebaus Garzweiler II zum 1. November 2021 vorzeitig in den Besitz dieser Grundstücke eingewiesen worden ist. Hinsichtlich der Grundstücke, die am Rand der derzeitigen Abbruchkante des Tagebaus in Lützerath gelegen sind, war zuvor am 17. Dezember 2020 ein sog. Grundabtretungsbeschluss ergangen, der im Enteignungsverfahren den - aufgrund mehrerer Klagen mit aufschiebender Wirkung noch nicht erfolgten - Eigentumsübergang auf die... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.08.2020
- 1 BvQ 82/20 -

Stromerzeuger Steag scheitert vor dem Bundesverfassungs­gericht mit einem Eilantrag gegen das Kohleausstiegs­gesetz

Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Kohleausstiegs­gesetz

Das Bundesverfassungs­gericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der sich gegen das sogenannte Kohleausstiegs­gesetz richtete, abgelehnt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass eine noch zu erhebende Verfassungs­beschwerde der Antragstellerin von vornherein unzulässig wäre, weil sich diese als gemischt­wirtschaftliches Unternehmen, an dem die öffentliche Hand mit mehr als 50 % beteiligt ist, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungs­gerichts nicht auf Grundrechte berufen kann. Entgegen der Einschätzung der Antragstellerin gibt die Charta der Grundrechte der Europäischen Union hier keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft das Ausschreibungsvolumen und die Höhe des Steinkohlezuschlags nach dem sogenannten Kohleausstiegsgesetz, welches am 14. August 2020 in Kraft trat und mit dem die Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 schrittweise reduziert und beendet werden soll.Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter... Lesen Sie mehr