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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Körperpflege“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.01.2016
- 1 Vollz (Ws) 529/15 -

Strafgefangener muss sich viermal wöchentlich mit warmem Wasser waschen können

Anspruch auf eine tägliche Dusche besteht nicht

Ein Strafgefangener, der nicht körperlich arbeitet und keinen Sport treibt, hat grundsätzliche keinen Anspruch auf tägliches Duschen. Ihm ist aber die Möglichkeit einzuräumen, zumindest viermal wöchentlich die Körperhygiene mit warmem Wasser durchzuführen. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 05.01.2016 in einer Strafvollzugssache beschlossen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 37 Jahre alte Betroffene verbüßt eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bochum. Gegenüber der Justizvollzugsanstalt beantragte er, ihm mindestens einmal täglich die Möglichkeit zum Duschen oder zu einer vergleichbaren Körperhygiene zu geben.Der Antrag hatte keinen Erfolg. Die Justizvollzugsanstalt verwies den Betroffenen darauf, dass er wöchentlich mindestens zweimal duschen könne und ihm Kaltwasser auf dem Haftraum zur Verfügung stehe, was zur Körperpflege ausreichend sei, da er keinen übermäßigen Verschmutzungen oder Anstrengungen ausgesetzt sei. Der vom Betroffenen bei... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.11.2015
- 1 Vollz (Ws) 458/15 -

Strafgefangener hat keinen Anspruch auf tägliches Duschen

Körperpflege kann auch durch Waschen am Waschbecken erfolgen

Ein Strafgefangener, der nicht körperlich arbeitet und keinen Sport treibt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine tägliche Dusche. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Der 1959 geborene Strafgefangene verbüßt eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf. Strafgefangene dieser Justizvollzugsanstalt können grundsätzlich zweimal in der Woche duschen. Gefangenen, die schweißtreibende körperliche Arbeit verrichten, ermöglicht die Anstalt eine tägliche Dusche. Unbeschäftigte Gefangene können zudem nach jeder Teilnahme am Sport duschen. Im... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 24.10.1997
- 2 C 0431/97 -

Fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung aufgrund hohen Lebensalters des Mieters und Verbesserung der Hygiene unwirksam

Kündigung wegen Wiederherstellung vertragsgemäßen Verhaltens treuwidrig

Die fristlose Kündigung eines Mieters wegen der Verwahrlosung der Wohnung ist treuwidrig und daher unwirksam, wenn der Mieter das vertragswidrige Verhalten abgestellt hat und angibt, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Vermieterin im März 1993 fest, dass eine ihrer vermieteten Wohnungen verwahrlost war. Der 85-jährige Mieter der Wohnung entsorgte weder seine Speisereste noch den Unrat, so dass eine starke Geruchsbelästigung entstand. Zudem bestand die Befürchtung, dass es zu einem Ungezieferbefall kommt. Nachdem die Vermieterin mehrfach das vertragswidrige Verhalten... Lesen Sie mehr




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