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Montag, 9. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kleintierklausel“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Paderborn, Urteil vom 28.10.2019
- 51 C 112/19 -

Hundehaltungsverbot in Mietwohnung nur bei konkreter von Hund ausgehender Gefährdung oder Störung

Mögliche Angst der Mitmieter und Verhinderung eines Nachahmungseffekts kann kein Haltungsverbot begründen

Ein Vermieter kann die Hundehaltung in einer Mietwohnung nur dann verbieten, wenn von dem Hund eine konkrete Gefährdung oder Störung ausgeht. Eine vom Vermieter befürchtete Angst der Mitmieter oder die Verhinderung eines Nachahmungseffekts kann ein Hundehaltungsverbot nicht begründen. Dies hat das Amtsgericht Paderborn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Mietbeginn im Jahr 2015 hielten die Mieter einer Wohnung eine Deutsche Dogge. Nachdem diese verstarb, schafften sich die Mieter einen neue Deutsche Dogge an. Da der Mietvertrag vorsah, dass die Haltung eines so großen Hundes in der Wohnung die Zustimmung der Vermieterin voraussetzte, forderten die Mieter die Vermieterin dazu auf, der Hundehaltung zu zustimmen. Die Vermieterin verweigerte diese aber. Sie führte an, dass sich andere Mieter aufgrund der Größe des Hundes eingeschüchtert fühlen können und Angst hätten. Zudem sei ein Nachahmungseffekt zu befürchten, so dass auch andere Mieter die Zustimmung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 11.11.2014
- 12 C 133/14 -

Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund monatelanger Haltung mehrerer Igel in Mietwohnung

Igelhaltung nicht von Klein­tier­haltungs­klausel des Mietvertrags gedeckt

Hält ein Mieter in seiner Wohnung monatelang mehrere Igel, so rechtfertigt dies nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Eine Igelhaltung ist aufgrund der damit verbundenen Wildgerüche nicht von einer Klein­tier­haltungs­klausel im Mietvertrag gedeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hielt eine Mieterin eine unterschiedliche Anzahl von Igeln in ihrer Wohnung. Hintergrund dessen war, dass sie sich als Mitglied eines Vereins zum Schutz von Igeln um kranke Tiere kümmerte. Die Igel wurden in Käfigen in den Wohnräumen und auf dem Balkon gehalten. Nachdem sich einige Mitmieter über die von den Igeln ausgehenden Gerüche beschwerten, mahnte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 15.06.2012
- 2 C 340/11 -

Halten von drei Frettchen stellt keine erlaubnisfreie Kleintierhaltung dar

Unpünktliche Mietzahlungen und eigenmächtige Elektroinstallationen berechtigen zu einer fristlosen Kündigung

Hält der Mieter einer Wohnung Frettchen und lässt sie frei herumlaufen, führt er eigenmächtig Elektroinstallationen durch und zahlt er seine Miete wiederholt nicht pünktlich, so berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger die Räumung und Herausgabe der vom Beklagten gemieteten Wohnung. Der Beklagte zahlte seine Miete wiederholt unpünktlich. Laut Mietvertrag musste die Miete bis zum 3. eines jeden Monats eingegangen sein. Weiterhin hielt er in seiner Wohnung Frettchen, die er auch frei herumlaufen ließ. Dies hatte ihm der Kläger nicht genehmigt. Außerdem... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hanau, Urteil vom 18.02.2000
- 90 C 1294/99 -90 -

Chinchillas sind Kleintiere und ein Verbot der Haltung deswegen nicht zulässig

Fünf Kleintiere dürfen in einer 3-Zimmer-Wohnung gehalten werden

Dem Mieter einer 3-Zimmer-Wohnung ist es gestattet fünf Chinchillas zu halten. Es handelt sich dabei um eine erlaubnisfreie Kleintierhaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hanau hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hielt die beklagte Mieterin in einer 3-Zimmer-Wohnung fünf Chinchillas. Im Mietvertrag war vereinbart:"Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren, wie beispielsweise Zierfischen und Wellensittichen, bedarf der Einwilligung des Vermieters."Die Vermieterin erteilte die Einwilligung zur Haltung von einem Chinchilla. Sie meinte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Spandau, Urteil vom 13.04.2011
- 13 C 574/10 -

Haltung eines Yorkshire Terriers kann durch eine Tierhalteklausel untersagt werden

Generelles Verbot einer Tierhaltung jedoch unwirksam

Ein Vermieter kann durch eine Tierhalteklausel dem Mieter einer Wohnung die Hundehaltung verbieten. Die Haltung von Kleintieren muss er hingegen gestatten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Spandau hervor.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin vom Beklagten die Zustimmung zur Haltung eines Yorkshire Terriers. Der Beklagte lehnte die Zustimmung unter Berufung auf die Tierhalteklausel des Mietvertrages ab. Diese lautete:"Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters... Lesen Sie mehr

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Landgericht Kassel, Urteil vom 30.01.1997
- 1 S 503/96 -

Haltung eines Yorkshire-Terriers in Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters zulässig

Hund in vergleichbarer Größe mit einem Meerschweinchen ist erlaubter Kleintierhaltung zuzuordnen

Auch bei einem mietvertraglich festgelegten Genehmigungsvorbehalt kann ein Vermieter die Haltung eines Yorkshire-Terriers in einer Mietwohnung nicht untersagen. Tiere in der Größe eines Meerschweinchens sind in der Regel als Kleintiere anzusehen, die keine Genehmigung benötigen. Dies entschied das Landgericht Kassel.

Im zugrunde liegenden Streitfall untersagte eine Vermieterin einer Mieterin unter Berufung auf einen mitvertraglich vereinbarten Genehmigungsvorbehalt ausdrücklich schriftlich die Zustimmung zur Haltung eines Yorkshire-Terriers. Um die Zustimmung dennoch zu erhalten erhob die Mieterin Klage und erhielt vom Landgericht Kassel Recht.Grundsätzlich liege die Erteilung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2007
- VIII ZR 340/06 -

BGH zur Tierhaltung in Mietwohnungen

Haltung kleiner Haustiere kann zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehören

Eine mietvertragliche Klausel, die vorschreibt, dass "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters" bedarf, ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie auch die Haltung unproblematischer Kleintiere (Hamster, Schildkröten), die z.B. in einem geschlossenen Behältnis gehalten werden, untersagt.

Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters". Der Kläger bat die Beklagte um Zustimmung zur Haltung von zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar. Die Beklagte verweigerte die... Lesen Sie mehr



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