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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kita-Beitrag“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Wangen, Urteil vom 28.04.2023
- 1 C 309/22 -

Verschiebung der Bringzeiten um 15 Minuten durch Kita begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht

Ohne ausdrückliche Vereinbarung darf Kita Bringzeiten regeln

Die Verschiebung der Bringzeiten um 15 Minuten durch eine Kita begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ohne eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung darf die Kita die Bringzeiten gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen selbst regeln. Dies hat das Amtsgericht Wangen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 änderte eine Kita in Baden-Württemberg die Bringzeiten um 15 Minuten von 7.15 Uhr auf 7.30 Uhr. Hintergrund dessen war ein Personalmangel. Die Eltern eines Kindes waren damit nicht einverstanden. Sie führten an, dass es ihnen wegen der plötzlich geänderten Öffnungszeiten nicht mehr möglich sei, das Kind vor Arbeitsbeginn in die Kita zu bringen. Sie kündigten daher den Kita-Vertrag außerordentlich und weigerten sich den Kita-Beitrag für August 2022 in Höhe von 414,50 € zu zahlen. Die Kita-Betreiberin hielt die Kündigung für unwirksam und erhob Klage auf Zahlung des ausstehenden Kita-Beitrags.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2021
- OVG 6 A 5/20, OVG 6 A 6/20 -

Brandenburgische Kita-Beitrags­befreiungs­verordnung teilweise unwirksam

Unwirksame Regelungen müssen neu erlassen werden

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat auf Normen­kontroll­anträge mehrerer Städte und Gemeinden, die kommunale Kinder­tages­betreuungs­einrichtungen betreiben, entschieden, dass § 5 Abs. 1 und 2 der brandenburgischen Kita-Beitrags­befreiungs­verordnung (KitaBBV) vom 16. August 2019 unwirksam ist. § 2 Abs. 1 KitaBBV hat der Senat nicht beanstandet.

Von Personensorgeberechtigten, denen ein Elternbeitrag nicht zuzumuten ist, darf ein solcher Beitrag nicht erhoben werden. Nach § 17 Absatz 1a des Kindertagesstättengesetzes müssen die Landkreise und kreisfreien Städte den Trägern von Kindertagesstätten die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle in Höhe eines Pauschalbetrages und auf Antrag höhere Einnahmeausfälle ausgleichen.... Lesen Sie mehr