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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kirschbaum“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 08.04.2020
- 155 C 6508/19 -
Nachbarschaftsstreit um Rückschnitt von Kirschlorbeerhecken
Hecken an der Grundstücksgrenze sind nach bayerischem Landesrecht stets auf maximal zwei Meter Höhe zu halten
Das Amtsgericht München verurteilte den beklagten Nachbarn, seine in München-Am Hart nahe der Grenze zum Grundstück der klagenden Nachbarin befindlichen beiden Kirschlorbeerhecken jeweils so zurückzuschneiden, dass sie künftig eine Höhe von zwei Meter nicht mehr überschreiten. Soweit der Beklagte einen an der gleichen Grenze befindlichen Kirschbaum auf ebenfalls zwei Meter zurückschneiden sollte, wies es die Klage ab. Die Klägerin hat das bezüglich des Kirschbaums eingeholte Sachverständigengutachten vollständig, im Übrigen ein Drittel, der Beklagte zwei Drittel der entstandenen Verfahrenskosten zu zahlen.
Im vorliegenden Fall verlangt die Klägerin, den Beklagten nicht wie bisher etwa alle zwei Jahre auf ihre Kosten mit anwaltlicher Unterstützung zum Rückschnitt der regelmäßig über zwei Meter Höhe hinausgewachsenen Hecken bewegen zu müssen. Einen Anspruch auf Kürzung stehe ihr auch bei dem zwischen den Hecken stehenden Kirschbaum zu.Der Beklagte trägt vor, dass der Kirschbaum bereits seit über zehn Jahren vorhanden sei. Der Anspruch auf dessen Rückschnitt sei verjährt. Im Übrigen schneide er unaufgefordert die Hecken regelmäßig auf eine Höhe von zwei Metern zurück. Nur einmal habe er die Hecke auf über zwei Meter wachsen lassen,... Lesen Sie mehr
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