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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kirchenbaulasten“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.02.2009
- BVerwG 7 C 11.08 -

Gemeinde muss vertraglich begründete Kirchenbaulast weiterhin erfüllen

Staatsrechtliche Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung sind Bestandteil des Grundgesetzes geworden

Im Streit über sogenannte Kirchenbaulasten müssen Kommunen sogar dann Verträge mit Kirchgemeinden erfüllen, wenn diese vor Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung geschlossen worden sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall des Katholisches Kirchen- und Pfarrhaus-Baufonds gegen die Stadt Bühl (Baden) entschieden. Außerdem muss die Stadt Bühl die Kosten, die der katholische Kirchengemeinde Sankt Gallus in Bühl-Altschweier zur Renovierung ihrer Pfarrkirche entstanden sind, erstatten.

Vor Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung begründete vertragliche Kirchenbaulasten sind trotz des Wandels, den die Weimarer Reichsverfassung im Verhältnis von Kirche und Staat bewirkt hat, grundsätzlich weiterhin zu erfüllen.Der Kläger, ein Katholischer Kirchen- und Pfarrhaus-Baufonds, begehrt aus abgetretenem Recht von der beklagten Stadt Bühl die Erstattung von Kosten, welche die katholische Kirchengemeinde Sankt Gallus in Bühl-Altschweier zur Renovierung ihrer Pfarrkirche aufgewandt hat. Der Kläger ist aus einer 1836 errichteten Pfarrstiftung hervorgegangen, die aus Mitteln einer Erbschaft dotiert war und den Zweck hatte, die... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.12.2008
- BVerwG 7 C 1.08 -

Gemeindliche Kirchenbaulasten in den neuen Bundesländern mit dem Einigungsvertrag untergegangen

Kommunen müssen nicht für Kircheninstandsetzung zahlen

Vertraglich begründete Kirchenbaulasten der ehemaligen Gemeinden in der späteren DDR sind nicht auf die nach der Wende errichteten Gemeinden übergegangen, sondern mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages erloschen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die Klägerinnen, eine Kirchgemeinde und eine Pfarrei in Thüringen, verlangen von der beklagten Stadt Hildburghausen Zahlungen für Reparaturen an Kirche und Pfarrhaus. Sie stützen sich hierfür auf zwei, 1928 und 1929 geschlossene Verträge. In ihnen hatte sich die damals noch selbstständige, 1969 in die Stadt Hildburghausen eingegliederte Gemeinde Häselrieth verpflichtet, die Kosten der... Lesen Sie mehr