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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kinderpass“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.06.2004
- 4 WF 4/04 -
Auch im Ausland lebenden Großeltern steht grundsätzlich Umgangsrecht mit ihren Enkelkindern zu
Umgang muss aber Kindeswohl entsprechen
Den Großeltern steht ein Umgang mit ihren Enkelkindern zu, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Davon ist grundsätzlich auszugehen, da der Umgang mit den Großeltern für die Entwicklung der Kinder regelmäßig förderlich ist. Den Großeltern steht auch dann das Umgangsrecht zu, wenn sie im Ausland leben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter zweier Kinder wollte für ihre Kinder die Ausstellung von Kinderpässen beantragen. Hintergrund dessen war ein geplanter Besuch der schwer erkrankten Großmutter der Kinder in Katar. Der von den Kindern getrennt lebende Vater weigerte sich aber seine Zustimmung dazu zu erteilen. Nachdem das Amtsgericht Bonn zu Gunsten des Vaters entschied, musste sich das Oberlandesgericht Köln mit dem Fall beschäftigen.Das Oberlandesgericht Köln entschied zu Gunsten der Mutter, hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf und erteilte der Mutter gemäß § 1628 BGB die Zustimmung zur Beantragung der Kinderpässe.... Lesen Sie mehr
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