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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kinderhüpfburg“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 03.12.2012
- 5 U 1054/12 -

Beweispflicht bei Sturz auf Kinderhüpfburg im Freizeitpark aufgrund geringer Luftfüllung

Ausreichende Luftfüllung der Spielgeräte muss regelmäßig überwacht werden

Eine Kinderhüpfburg in einem Freizeitpark muss von dem Betreiber regelmäßig auf ihre hinreichende Luftfüllung überwacht werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Luftfüllung ausreicht, um beim Hüpfen, Besteigen und Verlassen nicht auf dem Boden unter dem Spielgerät aufzuschlagen. Auch das Gewicht eines Erwachsenen muss die Hüpfburg sicher tragen. Wer nach einem Sturz aber Schadensersatz verlangt und behauptet, dass zu wenig Luft in der Hüpfburg war, muss diese Behauptung beweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist Erzieherin im Landkreis Neuwied. Mit weiteren Erzieherinnen und 37 Kindern besuchte sie im April 2010 einen von der Beklagten betriebenen Freizeitpark. Dort betrat die Klägerin ein prall mit Luft gefülltes Spielgerät aus Kunststofffolie (Luftschiff) über ein davor angebrachtes, 1,5m x 1m großes Luftkissen. Luftkissen und Luftschiff werden von demselben Gebläse unter Überdruck gehalten. Die Klägerin wollte auf der Hüpfburg die spielenden Kinder fotografieren. Beim Verlassen des Luftschiffs kam die Klägerin auf dem Luftkissen zu Fall, weil dessen Hülle nachgab. Sie erlitt... Lesen Sie mehr