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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kennzeichenerkennungssysteme“ veröffentlicht wurden

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13.11.2019
- 12 LC 79/19 -

Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" auf der B 6 rechtmäßig

OVG hat keine durchgreifenden Bedenken gegen Verfassungs­mäßig­keit des niedersächsischen Polizeigesetzes

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass das Land Niedersachsen Fahrzeuge mittels der sogenannten "Abschnittskontrolle" (=Section Control) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen überwachen darf. Diese von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwindigkeits­über­wachungs­anlage kann daher wieder in Betrieb genommen werden. Die Berufung der Polizeidirektion Hannover für das Land Niedersachsen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover war damit erfolgreich.

Die Besonderheit dieser, in anderen europäischen Ländern schon länger eingesetzten Art der Geschwindigkeitsüberwachung besteht darin, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere, hier rund zwei Kilometer umfassende Strecke ermittelt wird. Deshalb werden bei Ein- und Ausfahrt in die bzw. aus der überwachte(n) Strecke vorsorglich die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst, und zwar unabhängig von ihrer Geschwindigkeit.Die Untersagung dieser Art der Überwachung durch das Verwaltungsgericht in erster Instanz beruhte auf der Annahme, dass damit in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen werde, die dann... Lesen Sie mehr

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.07.2019
- 12 MC 93/19 -

Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" auf der B 6 vorläufig wieder zulässig

Neues Niedersächsisches Polizeigesetzes gibt erforderliche gesetzliche Eingriffs­ermächtigung

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht den Antrag eines Fahrzeughalters abgelehnt, es der Polizeidirektion Hannover vorläufig zu untersagen, vom ihm geführte Fahrzeuge mittels der sogenannten "Section Control" (= Abschnittskontrolle) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen zu überwachen. Diese von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwindigkeits­überwachungs­anlage kann daher zunächst wieder in Betrieb genommen werden. Das Ober­verwaltungs­gericht änderte mit seiner Entscheidung auf Antrag der Polizeidirektion des vorausgegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover ab.

Die Besonderheit dieser, in anderen europäischen Ländern schon länger eingesetzten Art der Geschwindigkeitsüberwachung besteht darin, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere, hier rund zwei Kilometer umfassende Strecke ermittelt wird. Deshalb werden bei Ein- und Ausfahrt in die bzw. aus der überwachte(n) Strecke vorsorglich die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst, und... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.05.2019
- 12 ME 68/19 -

Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" bleibt vorläufig verboten

Niedersächsisches Ober­verwaltungs­gericht bestätigt vorläufige Abschaltung der Geschwindigkeits­über­wachungs­anlage

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" auf der B 6 bleibt vorläufig verboten bleibt. Das Ober­verwaltungs­gericht bestätigte damit eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Hannover.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich die Polizeidirektion Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. März 2019, mit dem der Polizeidirektion im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt worden war, von dem Antragsteller geführte Fahrzeuge mittels der sogenannten "Section Control" (= Abschnittskontrolle) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 12.03.2019
- 7 A 849/19 und 7 B 850/19 (Eilverfahren) -

Keine gesetzliche Grundlage für Verkehrsüberwachung mittels "Section Control"

Eingriff in Rechte muss auch nicht während eines Probebetriebes von "Section Control" hingenommen werden

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass es derzeit für die Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" keine gesetzliche Grundlage gibt. Laut Ausführungen des Gerichts sei der Staat nicht zwingend auf "Section Control" angewiesen und könne die Verkehrsüberwachung bis zur Schaffung einer Rechtsgrundlage auch auf andere Weise durchführen.

Der Antragsteller und Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte, dass das Land Niedersachsen es unterlässt, Geschwindigkeitskontrollen hinsichtlich der von ihm geführten Fahrzeuge mittels der Anlage "Section Control" auf der B6 in Laatzen zwischen den Anschlussstellen Gleidingen und Laatzen durchzuführen.Durch "Section Control" werden die Kfz-Kennzeichen aller... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2018
- 1 BvR 142/15 -

Bayerischen Polizei­aufgaben­gesetz: Automatisierte Kraft­fahr­zeug­kennzeichen­kontrollen in Teilen verfassungswidrig

Bundes­verfassungs­gericht rügt Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die automatisierte Kraft­fahr­zeug­kennzeichen­kontrolle nach dem Bayerischen Polizei­aufgaben­gesetz als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In solchen Kontrollen liegen Grund­rechts­eingriffe gegenüber allen Personen, deren Kraft­fahr­zeug­kennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führt (Änderung der Rechtsprechung). Diese Eingriffe sind nur teilweise gerechtfertigt. Das Bundes­verfassungs­gericht erklärte die verfassungswidrigen Vorschriften aber größtenteils übergangsweise für weiter anwendbar, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019.

In Bayern ist die Polizei dazu ermächtigt, automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen durchzuführen. Dabei wird das Kennzeichen eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeugs verdeckt von einem Kennzeichenlesesystem automatisiert erfasst, kurzzeitig gemeinsam mit Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung gespeichert und mit Kennzeichen aus dem Fahndungsbestand abgeglichen. Für den... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.10.2014
- BVerwG 6 C 7.13 -

Automatisierte Kenn­zeichen­er­fassung in Bayern zulässig

BVerwG verneint Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass der Freistaat Bayern berechtigt ist, durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kenn­zeichen­er­kennungs­systeme Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zu erfassen und mit polizeilichen Dateien abzugleichen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der beklagte Freistaat Bayern setzt seit 2006 stationäre und mobile Kennzeichenerfassungsgeräte ein. Die stationären Geräte sind derzeit auf zwölf Standorte insbesondere an den Autobahnen in Bayern verteilt. Die mobilen Geräte werden aufgrund der jeweiligen Lagebeurteilung des Landeskriminalamtes anlassbezogen, beispielsweise bei internationalen... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.12.2012
- 10 BV 09.2641 -

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt automatisierte Kennzeichenerfassung für zulässig

Einschlägige Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes sind hinreichend bestimmt und die Löschung der erhobenen Daten klar geregelt

Die automatisierte Kennzeichenerfassung ist nicht zu beanstanden. Allein die Erfassung der Autokennzeichen und ihr Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdaten stellt noch keinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, soweit die Fahrzeugdaten danach sofort und spurenlos gelöscht werden (sog. „Nichttreffer“). Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte ein Pendler, der auf seiner Strecke regelmäßig Geräte zur automatisierten Kennzeichenerkennung und -erfassung passiert. Mit seiner Klage wollte er erreichen, dass der Freistaat Bayern Kennzeichen von auf ihn zugelassenen Fahrzeugen nicht mehr durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme... Lesen Sie mehr




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