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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „keine grobe Fahrlässigkeit“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 29.01.2021
- 2 LA 230/20 -
Aufbewahrung teurer Bundeswehrausrüstung auf dem Spind und unter dem Bett ist grob fahrlässig
Schadensersatzpflicht des Soldaten bei Diebstahl der Ausrüstung
Die Aufbewahrung teurer Bundeswehrausrüstung, wie zum Beispiel Gefechtshelm Springer, Peltor-Headset, Helm TC 3000, KSK Weste oder Einsatzkampfjacke, auf dem Spind und unter dem Bett ist grob fahrlässig. Der Soldat ist im Fall des Diebstahls der Ausrüstung gemäß § 24 Abs. 1 Soldatengesetz (SG) schadensersatzpflichtig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Soldat der Bundeswehr lagerte Teile seiner Ausrüstung während seines Weihnachtsurlaubs im Jahreswechsel 2014/2015 auf seinen Spind und unter seinem Bett. Dazu gehörten wertvolle Ausrüstungsgegenstände, wie ein Gefechtshelm Springer, ein Peltor-Headset, ein Helm TC 3000, eine KSK Weste und eine Einsatzkampfjacke. Der Raum in den Spind reichte nicht für sämtliche Gegenstände. Der Soldat teilte sich die Stube mit einem weiteren Soldaten. Zudem stammte die Zimmertür aus einem Gemeinschafts- und Aufenthaltsraum. Da das Schloss nicht ausgetauscht wurde, hatte eine Vielzahl von Personen Zugang zu dem Zimmer.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 20.06.2013
- 10 O 1779/13 -
Student haftet nicht für einen durch den Herd verursachten Wohnungsbrand
Unbeaufsichtigtes Zurücklassen einer Pizza im Ofen kann nicht als grob fahrlässiges Handeln ausgelegt werden
Ein Student, der eine Pizza in den Ofen geschoben und danach die Küche verlassen hatte, muss keinen Schadensersatz leisten, weil beim Einstellen des Herdes versehentlich das Ceranfeld mit eingeschaltet war und der Herd in Brand geriet. Dies entschied das Landgericht Magdeburg. Da die hiergegen gerichtete Berufung der Versicherung vom Oberlandesgerichts Naumburg verworfen wurde, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Student aus Magdeburg schob nach einer Party am Vorabend in der Wohnung seiner Wohngemeinschaft am folgenden Tag um die Mittagszeit eine Tiefkühlpizza in den Backofen des Küchenherdes. Er stellte den Timer an seinem Handy auf etwa zehn Minuten ein und verließ die Küche. Noch vor Ablauf der Zeit bemerkte der Student einen beißenden Geruch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 31.10.2002
- I U 75/02 -
Ausnahmsweise Rotlichtverstoß keine grobe Fahrlässigkeit bei der Vollkaskoversicherung
Vollkasko muss zahlen
Wer bei Rot fährt und dabei einen Unfall verursacht, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz. So urteilte das OLG Bamberg im Fall eines Klägers, der sich auf eine Aufmerksamkeitsstörung berief. Die Versicherung muss den Schaden zahlen.
Der Versicherungsnehmer (Kläger) war gegen 23.00 Uhr in Bamberg bei Rotlicht in eine Kreuzung mit Lichtzeichenregelung eingefahren, nachdem er zunächst 10 – 20 Sekunden vor der Rotlicht zeigenden Ampel angehalten hatte. Im Kreuzungsbereich kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Eigenschaden des Versicherungsnehmers in Höhe von 53.000,-- DM. Beim Kläger war ein Jahr zuvor eine zentrale... Lesen Sie mehr