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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „keine grobe Fahrlässigkeit“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 29.06.2023
- 191 C 14599/22 -

Keine Haftung des Segelschülers bei Bootsunfall

Keine grobe Fahrlässigkeit des Segelschülers

Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines gemieteten Segelschiffes wies das Amtsgericht München die Klage des Betreibers einer Segelschule auf Zahlung von 1.991,60 EUR ab.

Der Beklagte hatte bei dem Kläger einen 10-tägigen Segelausbildungstörn in Kroatien im April 2022 gebucht, der auf den Erwerb eines Sportküstenschifferscheins vorbereiten sollte. Das Segelschiff hatte der Kläger vor Ort angemietet. Beim Anlegen des Segelschiffs am Steg zwei Tage vor dem Prüfungstermin am Ende des Segeltörns beschädigte der Beklagte das Segelschiff, indem er das Schiff entgegen der Anweisung des Schiffsführers nicht nach Steuerbord lenkte und das Schiff gegen den Betonsteg fuhr. Der Kläger glich den Schaden in Höhe von 1.991,60 EUR gegenüber dem Vermieter des Schiffes aus und verlangte mit seiner Klage den Betrag vom Beklagten ersetzt.... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 29.01.2021
- 2 LA 230/20 -

Aufbewahrung teurer Bundes­wehr­ausrüstung auf dem Spind und unter dem Bett ist grob fahrlässig

Schadens­ersatz­pflicht des Soldaten bei Diebstahl der Ausrüstung

Die Aufbewahrung teurer Bundes­wehr­ausrüstung, wie zum Beispiel Gefechtshelm Springer, Peltor-Headset, Helm TC 3000, KSK Weste oder Einsatzkampfjacke, auf dem Spind und unter dem Bett ist grob fahrlässig. Der Soldat ist im Fall des Diebstahls der Ausrüstung gemäß § 24 Abs. 1 Soldatengesetz (SG) schadens­ersatz­pflichtig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Soldat der Bundeswehr lagerte Teile seiner Ausrüstung während seines Weihnachtsurlaubs im Jahreswechsel 2014/2015 auf seinen Spind und unter seinem Bett. Dazu gehörten wertvolle Ausrüstungsgegenstände, wie ein Gefechtshelm Springer, ein Peltor-Headset, ein Helm TC 3000, eine KSK Weste und eine Einsatzkampfjacke. Der Raum in den Spind... Lesen Sie mehr

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 20.06.2013
- 10 O 1779/13 -

Student haftet nicht für einen durch den Herd verursachten Wohnungsbrand

Unbeaufsichtigtes Zurücklassen einer Pizza im Ofen kann nicht als grob fahrlässiges Handeln ausgelegt werden

Ein Student, der eine Pizza in den Ofen geschoben und danach die Küche verlassen hatte, muss keinen Schadensersatz leisten, weil beim Einstellen des Herdes versehentlich das Ceranfeld mit eingeschaltet war und der Herd in Brand geriet. Dies entschied das Landgericht Magdeburg. Da die hiergegen gerichtete Berufung der Versicherung vom Oberlandesgerichts Naumburg verworfen wurde, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Student aus Magdeburg schob nach einer Party am Vorabend in der Wohnung seiner Wohngemeinschaft am folgenden Tag um die Mittagszeit eine Tiefkühlpizza in den Backofen des Küchenherdes. Er stellte den Timer an seinem Handy auf etwa zehn Minuten ein und verließ die Küche. Noch vor Ablauf der Zeit bemerkte der Student einen beißenden Geruch... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 31.10.2002
- I U 75/02 -

Ausnahmsweise Rotlichtverstoß keine grobe Fahrlässigkeit bei der Vollkaskoversicherung

Vollkasko muss zahlen

Wer bei Rot fährt und dabei einen Unfall verursacht, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz. So urteilte das OLG Bamberg im Fall eines Klägers, der sich auf eine Aufmerksamkeitsstörung berief. Die Versicherung muss den Schaden zahlen.

Der Versicherungsnehmer (Kläger) war gegen 23.00 Uhr in Bamberg bei Rotlicht in eine Kreuzung mit Lichtzeichenregelung eingefahren, nachdem er zunächst 10 – 20 Sekunden vor der Rotlicht zeigenden Ampel angehalten hatte. Im Kreuzungsbereich kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Eigenschaden des Versicherungsnehmers in Höhe von 53.000,-- DM. Beim Kläger war ein Jahr zuvor eine zentrale... Lesen Sie mehr



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