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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kaufvertragsentwurf“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.06.2016
- 15 W 367/15 -

Gescheiterter Grundstückskauf: Kaufinteressent muss Notarkosten trotz fehlender Beauftragung aufgrund von Änderungswünschen tragen

Keine Kostenpflicht bei Übermittlung der Änderungswünsche an Makler

Zwar muss ein Kaufinteressent nach einem gescheiterten Grundstückskauf dann nicht die Notarkosten tragen, wenn er den Notar nicht beauftragt hat (§ 29 Nr. 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes - GNotKG). Dies gilt jedoch dann nicht mehr, wenn der Kaufinteressent Änderungswünsche gegenüber dem Notar äußert. Übermittelt er stattdessen dem Makler Änderungswünsche, die dieser an den Notar weiterleitet, besteht keine Kostenpflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2014 scheiterte der Kauf einer landwirtschaftlichen Immobilie. Nachfolgend stritten die Beteiligten an dem gescheiterten Grundstückskauf über die Notarkosten in Höhe von ca. 1.685 EUR für die Anfertigung eines Kaufvertragsentwurfs. Den Notar hatte der Makler der Grundstückseigentümerin eingeschaltet, der sodann einen Entwurf erstellte. Der Kaufinteressent wünschte Änderungen an diesem Entwurf. Seine Änderungswünsche übermittelte er dem Makler, der diese wiederum an den Notar weiterleitete. Der Notar war der Meinung, dass sowohl der Kaufinteressent als auch die Grundstückseigentümerin für seine Kosten aufkommen müssen.... Lesen Sie mehr



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