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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Karnevalsdienstag“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 26.10.2004
- 1 ABR 31/ 03 -

"Karnevalsfrei": BAG zur Mitbestimmung des Betriebsrats über Arbeitzeit am Karnevalsdienstag

Keine erneute Mitbestimmung des Betriebsrats bei bestehender Betriebsvereinbarung

Besteht in einem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung, in der die regulären Arbeitstage festgelegt und keine Ausnahmen für bestimmte Tage zugelassen sind, steht dem Betriebsrat kein nochmaliges Mitspracherecht zu, wenn die Unternehmensleitung bestimmt, dass die Belegschaft anders als in den Vorjahren am Karnevalsdienstag arbeiten muss. Der Faschingsdienstag ist ein "normaler" Werktag, der somit durch die bestehende Betriebsvereinbarung geregelt ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Das Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag des Betriebsrats der Kölner Niederlassung eines Versicherungsunternehmens abgewiesen, der begehrt hatte, dem Arbeitgeber die Anordnung von Arbeit am Karnevalsdienstag ohne seine Zustimmung zu untersagen.Zwar hat der Betriebsrat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen. Im entschiedenen Fall hatte er dieses Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Jahr 1999 aber bereits ausgeübt.Nach dieser Betriebsvereinbarung sind die Tage von Montag bis Freitag reguläre... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.1993
- 5 AZR 16/92 -

Rosenmontag: Kein Anspruch auf Freistellung von Arbeit im öffentlichen Dienst

Grundsätze der betrieblichen Übung gelten für öffentlichen Dienst nur eingeschränkt

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen in der Regel davon ausgehen, dass ihnen ihr Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist. Ohne besonderen Anhalt darf der Arbeitnehmer deshalb auch bei langjähriger Gewährung einer zusätzlichen Vergünstigung nicht darauf vertrauen, sie sei Vertragsinhalt geworden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Auslöser der durch das BAG im Jahr 1993 entschiedenen Streitigkeit war ein seltenes Phänomen im rheinischen Karneval: Als im Jahr 1991 der Karneval ausfiel, mussten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes arbeiten. Wegen des Golfkriegs nämlich sagten in jenem Jahr zahlreiche rheinische Karnevalsgesellschaften ihre traditionellen Rosenmontagszüge ab. Auch der Rosenmontagszug der Stadt... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.03.1997
- 532 Owi 183/96 (36 Js 1286/96) -

Lärm ist an Karneval erlaubt - jedenfalls in Köln

Landesimmissionsschutzgesetz außer Kraft gesetzt - In Köln ist es an Karneval immer etwas lauter

In der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag muss Lärm aus Gaststätten geduldet werden. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden und von einem Bußgeld gegen einen Gastwirt abgesehen.

Im zugrunde liegenden Fall feierten Kölner Jecken in der Nacht von Rosenmontag auf Faschingsdienstag lautstark in einer Kölner Kneipe. Der Wirt versuchte mit wörtlichen Ermahnungen für Ruhe zu sorgen. Gegen 1.15 Uhr wurde es dann so laut, dass eine Störung der Nachtruhe im Sinne des Landesimmissionsschutzgesetzes festgestellt wurde. Gegen den Gastwirt wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.... Lesen Sie mehr




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