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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kaninchen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.10.2022
- VG 17 L 245/22 -

Walküre und Rheingold: Kaninchen dürfen auf Staatsoper-Bühne bleiben

Tierschutz­organisation Peta wollte Kaninchen von der Berliner Staatsoper-Bühne verbannen

Ein anerkannter Tierschutzverein ist beim Verwaltungsgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz lebender Kaninchen bei den Aufführungen der Wagner-Opern Rheingold und Walküre an der Staatsoper Berlin zu unterbinden.

In zwei Neuinszenierungen der beiden Opern an der Staatsoper Berlin werden 20 lebende Kaninchen zur Schau gestellt. Sie sollen ein Forschungslabor in der Götterburg Walhall symbolisieren. Die nächsten Aufführungen sind für den 29. und 30. Oktober 2022 geplant. Ein anerkannter Tierschutzverein, der diese Verwendung für tierschutzwidrig hält, begehrte hiergegen kurzfristig ein Einschreiten des Veterinäramts des Bezirks Mitte von Berlin.Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag zurück. Zwar müsse die zuständige Behörde nach dem u.a. dafür sorgen, dass Tiere nicht zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Menden, Urteil vom 02.02.2014
- 4 C 286/13 -

Abstellen von Möbeln und Gegenständen im Treppenhaus, Vermüllung der Wohnung, Haltung von 80 Vögeln in der Wohnung, unerlaubte Katzenhaltung sowie Haltung eines freilaufenden Kaninchens rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung fristlose Kündigung

Fehlende Möglichkeit der Belüftung und der Beheizung aufgrund Tierhaltung und Vermüllung begründet Gefährdung der Mietsache

Stellt der Mieter einer Wohnung im Treppenhaus Möbel und andere Gegenstände ab, vermüllt er die Wohnung, hält er in der 51 qm großen Wohnung 80 Vögel, unerlaubt eine Katze sowie ein freilaufendes Kaninchen in der Küche, so rechtfertigt dies nach erfolgloser Abmahnung die fristlose Kündigung. Ist es aufgrund der Tierhaltung und der Vermüllung zudem nicht mehr möglich die Wohnung zu belüften und zu beheizen, so begründet dies eine Gefährdung für die Mietsache. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Menden hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Mieterin einer Wohnung fristlos gekündigt. Hintergrund der Kündigung war, dass sie zum einen unerlaubt im Treppenhaus einen Schuhschrank, einen Wäscheständer sowie einen Schirmständer abgestellt hatte. Auf dem Schuhschrank befanden sich zudem verschiedene Sachen, wie Schuhe, Lebensmittel, Blumenerde, Katzenstreu und Getränkekisten. Zum anderen... Lesen Sie mehr




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