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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kampfmittelsondierung“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.05.2012
- BVerwG 3 A 1.11 -

Bund muss für das Auffinden und Räumen von Kampfmitteln auf dem Flughafen Tegel zahlen

Kein Kostenerstattungsanspruch für Gefahrenbeseitigung auf dem Flughafen Tempelhof

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bundesrepublik Deutschland dazu verurteilt, dem Land Berlin die Kosten für Maßnahmen zu erstatten, die dem Auffinden und Räumen von Kampfmitteln auf dem Flughafen Berlin-Tegel dienten. Die Klage hinsichtlich entsprechender Maßnahmen auf dem Flughafen Tempelhof blieb ohne Erfolg.

Das Gelände des Flughafens Berlin-Tegel wurde bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs militärisch genutzt und war im Zweiten Weltkrieg Ziel von Luftangriffen. Nach dem Krieg wurden die Kampfmittel nicht vollständig geräumt. Die Flächen des Flughafens Tegel stehen heute teils im Eigentum des Landes, teils im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Bei Bauarbeiten der Berliner Flughafengesellschaft an einem Rollweg des Flughafens im Jahre 2004 wurden in größerem Umfang Kampfmittel gefunden. Auch eine Luftbildauswertung bestätigte den Verdacht einer hohen Kampfmittelbelastung. Daraufhin beauftragte das Land zur weiteren Aufklärung ein... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29.01.2009
- 11 LC 480/07 -

Das Land Niedersachsen hat die Kosten der Kampfmittelsondierung im Bereich des Emdener Hafens zu tragen

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Land Niedersachsen und nicht die Stadt Emden die Kosten für Sondierungsmaßnahmen zu tragen hat, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Emdener Hafens im Zeitraum von 1996 bis 2001 erforderlich wurden und der Aufsuchung von Kampfmitteln dienten. Im Zuge von anstehenden Baumaßnahmen im Emdener Hafen ergab die Auswertung von alliierten Luftbildern, dass sich im Planungsbereich möglicherweise noch Bombenblindgänger befanden.

Das Land Niedersachsen war seinerzeit Träger des Emdener Hafens und gleichzeitig Eigentümer der Wasserflächen sowie der angrenzenden Liegenschaften. Der damals noch bei der (ehemaligen) Bezirksregierung Hannover angesiedelte Kampfmittelbeseitigungsdienst hielt Sondierungsmaßnahmen für geboten. Diese Sondierungsmaßnahmen wurden vom Land Niedersachsen, vertreten durch das damals noch... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 09.10.2008
- 12 LC 386/06 -

Autobahnbau: Träger der Straßenbaulast trägt die Kosten der Kampfmittelsondierung

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Träger der Straßenbaulast und nicht die Gefahrenabwehrbehörde die Kosten für Sondierungsmaßnahmen zu tragen hat, die im Zusammenhang mit dem Bau eines Bundesautobahnabschnitts erforderlich wurden und der Aufsuchung von Kampfmitteln dienten.

Im Rahmen der Bauvorbereitung für den Neubau des Abschnitts Weyhausen-Stellfelde im Zuge der Bundesautobahn A 39 wandte sich die Straßenbaubehörde an die Stadt Wolfsburg (Klägerin zu 1.) und die Samtgemeinde Boldecker Land (Klägerin zu 2.) als örtlich zuständige Gefahrenabwehrbehörden und bat darum, die erforderlichen Sondierungsmaßnahmen zu veranlassen, weil aufgrund der Auswertung... Lesen Sie mehr