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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Junge Welt“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 24.08.2005
- 9 O 7054/05 -
Junge Welt darf nicht zum Boykott der GEZ aufrufen
Äußerungen zum neuen Rundfunkstaatsvertrag aber als Meinungsäußerung erlaubt
Das Landgericht München I hat dem Verlag 8. Mai, in dem die Zeitschrift Junge Welt erscheint, den Aufruf "Melden Sie Ihr Fernsehgerät bei der GEZ ab" endgültig verboten. Die Zeitschrift hatte mit diesem Satz zwei Meldungen vom 24. und 27. Januar 2005 abgeschlossen, weswegen die ARD-Anstalten bereits am 21.02.05 eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I erwirkt hatten. Hierüber hatte die Junge Welt wiederum am 18. März 2005 berichtet.
Im nun zur Entscheidung stehenden Hauptsacheverfahren ging es einerseits um den oben zitierten Boykott-Aufruf, den die für Pressesachen zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I erneut untersagte. Die Behauptung des Verlages, die Aussage sei als "Aufruf, nicht mehr fernzusehen", zu betrachten, bezeichneten die Richter dabei als "nicht vertretbar und darüber hinaus lebensfremd".Andererseits ging es um die Frage, ob die Junge Welt in ihren Artikeln folgende Aussagen machen durfte:"...Der neue Rundfunkstaatsvertrag weist der GEZ den Status... eines Datenhändlers zu.... Weiterverkaufen darf die GEZ ihre Daten auch."und... Lesen Sie mehr
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