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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jan Böhmermann“ veröffentlicht wurden

Landgericht Dresden, Urteil vom 08.02.2024
- EV 3 O 2529/23t -

"Beewashing-Honig" darf mit Böhmermann-Bild werben

Kein Unter­lassungs­anspruch wegen Verletzung der Persönlichkeits­rechte

Das Landgericht Dresden hat im einstweiligen Verfügungsverfahren über Unterlassungs­ansprüche des Fernsehmoderators und Satirikers Jan Böhmermann gegenüber der MyHoney Bio lmkerei GmbH & Co. KG aus Meißen ein Urteil verkündet. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde dabei zurückgewiesen.

Dem Verfahren war eine kritische Berichterstattung zum sogenannten »Beewashing« in der von Böhmermann moderierten Satiresendung »ZDF Magazin Royale« vorausgegangen, in dessen Kontext auch Name und Bildnis des sächsischen Imkers ohne seine Einwilligung gezeigt worden waren. Als Reaktion darauf hatte der Imker eine »Sonderedition« seines Honigs herausgebracht, den er wiederum unter Verwendung von Bild und Namen Böhmermanns bewarb.Herr Böhmermann kann keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen. lhm steht zwar grundsätzlich das Recht am eigenen Bild als besonderer Ausprägung des... Lesen Sie mehr

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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 15.05.2018
- 7 U 34/17 -

Erdogan gegen Böhmermann: Teile des "Schmähgedichts" bleiben weiterhin verboten

Untersagte Äußerungen stellen Angriff auf personale Würde dar und sind deshalb rechtswidrig

Im Verfahren über die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann hat das Hanseatische Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt. Danach bleibt es Böhmermann untersagt, sich über den Kläger wie in Teilen des Satire-Gedichts "Schmähkritik" aus der Sendung "Neo Magazin Royale" vom 31. März 2016 geschehen zu äußern.

Die fraglichen Passagen beinhalten schwere Herabsetzungen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen, für die es in der Person oder dem Verhalten des Klägers keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gibt. Anders als die übrigen Verse, die tatsächliches Verhalten Erdogans in satirischer Weise kritisieren und daher hinzunehmen sind, dienen die untersagten Äußerungen allein dem Angriff auf... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.03.2017
- VG 27 L 502.16 -

Bundeskanzleramt in Sachen Böhmermann zur Auskunft verpflichtet

Begehrte Informationen lassen keinen Schluss auf künftige Regierungs­entscheidungen und deren Grundlagen zu

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass das Bundeskanzleramt einem Journalisten über weitere Details im Zusammenhang mit der sogenannten Böhmermann-Affäre geben muss.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte es das Bundeskanzleramt unter Berufung auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung abgelehnt, einen Journalisten u.a. darüber zu informieren, ob der Bundeskanzlerin die Einschätzung des Auswärtigen Amtes zu den juristischen Implikationen des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann vor ihrer öffentlichen Äußerung ("bewusst verletzend") bekannt... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.02.2017
- 324 O 402/16 -

Teile des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann bleiben weiterhin verboten

LG Hamburg gibt Klage Erdogans auf Untersagung des gesamten Gedichts nur teilweise statt

Das Landgericht Hamburg hat seine vorangegangene Entscheidung des einstweiligen Verfügungs­verfahrens bestätigt und entschieden, dass einzelne Passagen des "Schmägedichts" von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan weiterhin verboten bleiben.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte, der Fernsehmoderator Jan Böhmermann, hat in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein als "Schmähkritik" bezeichnetes Gedicht verlesen, in dem er sich mit dem Kläger, dem Präsidenten der türkischen Republik, befasst. Auslöser des Gedichtes war die Einbestellung des deutschen Botschafters aufgrund eines im ZDF ausgestrahlten... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.12.2016
- OVG 6 S 29.16 -

Auswärtiges Amt muss Presse Auskunft über rechtliche Einschätzung des "Schmähgedichts" des Moderators Böhmermann geben

Gefährdung von Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung durch Auskunftserteilung nicht ersichtlich

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem vorläufigen Rechts­schutz­verfahren entschieden, dass das Auswärtige Amt verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft über den Inhalt der rechtlichen Prüfung des von dem Moderator Böhmermann unter dem Titel "Schmähkritik" vorgetragenen Gedichts auf den türkischen Staatspräsidenten zu geben.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit die erstinstanzliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Dem Anspruch auf Auskunftserteilung könne nicht entgegen gehalten werden, dass das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Republik Türkei haben könnte. Hierzu habe das Auswärtige Amt keine tragfähigen Anhaltspunkte... Lesen Sie mehr

Staatsanwaltschaft Mainz, Beschluss vom 04.10.2016
- 3113 Js 10220/16 -

Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung eingestellt

Ernstlicher Angriff auf personalen und sozialen Geltungsanspruch des türkischen Staatspräsidenten nicht zu belegen

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren strafbare Handlungen des Jan Böhmermann nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Die Ermittlungen haben auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer an der Entstehung oder Ausstrahlung des Beitrages beteiligte Personen ergeben. Daher hat die Staatsanwaltschaft Mainz das Ermittlungsverfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Im hier zu entscheidenden Fall war Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ein am 31. März 2016 auf dem Kanal "ZDFneo" des Zweiten Deutschen Fernsehens ausgestrahlter Beitrag in der Sendung "Neo Magazin Royale". In diesem befasste sich der Beschuldigte unter anderem mit der Reaktion des türkischen Staatspräsidenten auf einen in dem Magazin "extra3" des Norddeutschen Rundfunks am 17. März... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 21.06.2016
- 15 W 32/16 -

Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos

Offener Brief von Döpfner zulässige Meinungsäußerung

Die sofortige Beschwerde des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan gegen einen Beschluss des Landgerichts Köln wurde zurückgewiesen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall hatte Erdogan vor dem Landgericht erfolglos den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vorstandsvorsitzenden des Springer Verlags, Mathias Döpfner, beantragt.Döpfner hatte auf der Internetseite der Zeitung "Die Welt" seine Solidarität mit Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" bekundet und in einem „"PS" erklärt, er wolle sich "vorsichtshalber... Lesen Sie mehr



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