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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Intimbereich“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.02.2009
- 2 BvR 455/08 -

Untersuchung im Intimbereich bei Untersuchungshäftlingen nur bei konkreten Verdachtsmomenten verfassungsgemäß

Intimuntersuchung ist nicht generell zulässig - Einzelfallprüfung notwendig

Untersuchungshäftlinge dürfen bei der Einlieferung in eine Haftanstalt nur dann im Intimbereichs untersucht werden, wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt. Eine generelle und unabhängig vom Einzelfall durchgeführte Untersuchung ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht im Falle eines Steuerberaters, der wegen des Vorwurfs der Untreue in Untersuchungshaft saß. Die bei ihm vorgenommene Intimuntersuchung sei rechtswidrig gewesen.

Der Beschwerdeführer, ein Steuerberater, wurde morgens gegen sieben Uhr, als er seine Kinder zur Schule brachte, wegen Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue zum Nachteil des berufsständischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht. Nach seinen Angaben musste er sich bei Aufnahme in die Untersuchungshaft entkleiden und durch Justizvollzugsbeamte im Intimbereich untersuchen lassen (Anusinspektion). Widerspruch und Antrag auf gerichtliche Entscheidung hiergegen blieben erfolglos. Das Hanseatische Oberlandesgericht erachtete die Maßnahme für rechtmäßig. Die allgemeine Anordnung, neu aufzunehmende Gefangene entsprechend zu ... Lesen Sie mehr