wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Interessenausgleich“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 02.11.2017
- 38 BVGa 13035/17 -

Arbeitsgericht Berlin lehnt Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin ab

Rechtliche Grundlage für geltend gemachte Informations- und Unterlassungs­anträge nicht gegeben

Das Arbeitsgericht Berlin hat Anträge der Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, mit denen die Personalvertretung vor allem Informationen zur Verhandlung über einen Interessenausgleich erhalten wollte; ferner sollte Air Berlin untersagt werden, Flugzeuge aus dem Betrieb zu nehmen.

Das Arbeitsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass zum einen ein Bedürfnis für den Erlass einer einstweiligen Verfügung fehle. Da das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin eröffnet worden sei, bestehe seitens der Insolvenzverwaltung die Möglichkeit, die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung der beabsichtigten Betriebsschließung einzuholen. In diesem Verfahren werde ausreichend geprüft, ob eine rechtzeitige und umfassende Unterrichtung der Personalvertretung erfolgt sei.Für die geltend gemachten Informations- und Unterlassungsanträge bestehe zum anderen keine rechtliche Grundlage. Die Rechte... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.09.2014
- C-201/13 -

Urheber eines Werks kann Parodie mit diskriminierender Aussage untersagen lassen

Zusammenhang und Zielverfolgung sind zu berücksichtigen

Vermittelt eine Parodie eine diskriminierende Aussage, kann der Inhaber der Rechte an dem parodierten Werk verlangen, dass sein Werk nicht mit dieser Aussage in Verbindung gebracht wird. Die wesentlichen und einzigen Merkmale einer Parodie bestehen darin, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, von dem sie sich wahrnehmbar unterscheiden muss, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Die Richtlinie über das Urheberrecht* sieht vor, dass Urheber das ausschließliche Recht haben, die Vervielfältigung und die öffentliche Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben. Die Mitgliedstaaten können es jedoch erlauben, dass ein Werk ohne die Zustimmung seines Urhebers zum Zwecke von Karikaturen, Parodien oder Pastiches genutzt wird.Im hier zugrunde liegenden Fall verteilte... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2014
- 7 TaBVGa 1219/14 -

Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Maßnahmen von Betriebsänderungen

Gefährdung des Verhandlungsanspruches nicht erkennbar

Ein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer Betriebsänderung dient nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs für den Interessenausgleich, nicht losgelöst hiervon, der Untersagung der Betriebsänderung selbst. Durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung können deshalb nur solche Maßnahmen des Arbeitgebers untersagt werden, die den Verhandlungsanspruch des Betriebsrats rechtlich oder faktisch in Frage stellen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Mit der Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, mit dem der gegen ein Unternehmen der IT-Branche gerichtete Antrag des dort gebildeten Betriebsrates auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung des Einsatzes von 20 der insgesamt 323 Arbeitnehmer an einem neuen Standort zurückgewiesen worden war. Das Unternehmen wollte... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2012
- 6 AZR 253/11 -

Administrator nach englischem Recht bei grenzüberschreitender Insolvenz in Deutschland zum Abschluss eines Interessenausgleichs befugt

Befugnis des Administrators soll effiziente und wirksame grenzüberschreitende Insolvenzverfahren sicherstellen

Ein Administrator nach englischem Recht darf bei einer grenzüberschreitenden Insolvenz in Deutschland einen Interessenausgleich mit Namensliste schließen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Bei grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der Europäischen Union kann nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 (EuInsVO) in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (center of main interests/COMI), das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden. In diesem Fall gilt bis zur Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens für... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2012
- 6 AZR 155/11 -

Einleitung des Insolvenzverfahrens: Bevorstehende Massenentlassungen müssen dem Betriebsrat gemeldet werden

Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu Entlassungen heilt eventuellen Schriftformverstoß

Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich u.a. über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob danach die Unterrichtung der Schriftform iSv. § 126 BGB bedarf, hat das Bundesarbeitsgericht noch nicht entschieden. Hat der Arbeitgeber die von § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG geforderten Angaben in einem nicht unterzeichneten Text dokumentiert und diesen dem Betriebsrat zugeleitet, genügt die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen, um den eventuellen Schriftformverstoß zu heilen, urteilte das Bundesarbeitsgericht.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde über das Vermögen der Arbeitgeberin der Klägerin am 1. September 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Beklagte schloss mit dem Gesamtbetriebsrat am 15. Oktober 2009 einen von beiden Seiten unterzeichneten Interessenausgleich mit Namensliste für drei Betriebe des Unternehmens, der die nach §... Lesen Sie mehr