die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Insolvenzgeld-Umlage“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.10.2014
- B 11 AL 6/14 R -
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen keine Insolvenzgeld-Umlage für angestellte Beschäftigte zahlen
Gläubigern haben aber selbständigen, unmittelbaren Haftungsanspruch gegen jeden einzelnen Wohnungseigentümer
Wohnungseigentumsgemeinschaften können nicht zur Zahlung einer Insolvenzgeld-Umlage für die von ihnen zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigten (Hausmeister, Reinigungskräfte, usw.) herangezogen werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz, WEG). Streitig ist, ob die beklagte Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sie zur Zahlung der Umlage für das Insolvenzgeld heranziehen darf.Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigt seit Oktober 2005 zur Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung des gemeinschaftlichen Eigentums ein Ehepaar als Hausmeister im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und entrichtet deswegen die in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.02.2009
- 1 BvR 2553/08 -
Bundesverfassungsgericht: Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage ist verfassungsgemäß
Insolvenzgeld-Umlage ist rechtlich nicht anders zu bewerten als das frühere Konkursausfallgeld
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bezüglich der Entscheidung zur Insolvenzgeld-Umlage auf eine ältere Entscheidung zum früher geltenden Konkursausfallgeld berufen. Eine Änderung der Sach- und Rechtlage durch den Übergang vom Konkursausfall- zum Insolvenzgeld sei nicht ersichtlich. Damals entschieden die Richter, dass die Belastung allein der Arbeitgeber mit der Finanzierung des Konkursausfallgeldes nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, weil diese Verantwortung für die Einhaltung ihrer Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gegenüber ihren regelmäßig vorleistenden Arbeitnehmern zu tragen hätten und das Ausfallgeld sie lediglich durch eine versicherungsmäßige Risikenverteilung zwischen den Arbeitgebern belaste.
Die Beschwerdeführerin, ein Reiseunternehmen, wendet sich gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage nach dem bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Recht. Mit der Verfassungsbeschwerde rügt sie, dass das Insolvenzgeld allein von den Arbeitgebern finanziert werde und zu einer Subvention insolventer Marktkonkurrenten auf Kosten der solventen Konkurrenz führe. Die 2. Kammer des Ersten Senats hat die... Lesen Sie mehr