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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Inseratsbeschreibung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 10.12.2019
- 20 C 2566/19 -
Wohnungsvermietung "nur an Deutsche" stellt Diskriminierung dar
Vermieter zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro verurteilt
Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass eine Wohnungsanzeige, die eine Vermietung "nur an Deutsche" vorsieht, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Ein Vermieter schließt damit sämtliche "Nicht-Deutsche" von der Eingehung eines Vertragsverhältnisses aus und lehnt diese aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft als Mieter ab. Das Amtsgericht verurteilte den Vermieter zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro und setzte ein Ordnungsgeld für den Fall einer Zuwiderhandlung fest.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der aus Burkina Faso stammende Kläger, der derzeit in München wohnhaft ist, wollte seinen Wohnort aus privaten Gründen nach Augsburg verlegen. Der Beklagte bot in der Augsburger Allgemeinen Zeitung eine Wohnung zur Miete an. Die Anzeige des Beklagten lautete auszugsweise wie folgt: "... 1 ZKB 40 m² sofort 394,- 102,- EBK m.F., Laminat, Garage auf Wunsch, an Deutsche, ..."Es erfolgten Anrufe des Klägers, und auf dessen Veranlassung von drei Bekannten des Klägers, in Bezug auf die Wohnungsanzeige. Die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vergeben.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.07.2016
- 28 U 2/16 -
Inseratsbeschreibung als konkludente Beschaffenheitsvereinbarung: Beworbenes aber nicht vorhandenes Fahrzeugmerkmal berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Rücktritt vom Fahrzeugkauf bei fehlender Freisprechvorrichtung gerechtfertigt
Fehlt einem BMW das in der - auf www.mobile.de veröffentlichten - Fahrzeugbeschreibung genannte Ausstattungsmerkmal "Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle", kann der Fahrzeugkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.
Im zugrunde liegenden Streitfall erwarb der Kläger aus Bochum beim beklagten Autohaus in Schwabmünchen im Jahre 2015 einen BMW X1 sDrive 18d (EZ 09/2012) zum Kaufpreis von ca. 21.200 Euro. Er war über die Internetplattform www.mobile.de auf das Fahrzeug aufmerksam geworden. Die Beklagte hatte das Fahrzeug dort - dies ergab die im Prozess durchgeführte Beweisaufnahme - zum Verkauf unter... Lesen Sie mehr