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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „innergemeinschaftliche Lieferung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.02.2015
- XI R 15/14 -

Für Umsatz­steuer­frei­heit bei inner­gemeinschaft­lichen Lieferungen im Rahmen eines "Reihengeschäfts" sind objektive Umstände entscheidend

Zuordnung des Warentransports bei Reihengeschäften

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei sogenannten Reihengeschäften die Prüfung, welche von mehreren Lieferungen über ein und denselben Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6 a Abs. 1 des Umsatz­steuer­gesetzes (UStG) steuerfrei ist, anhand der objektiven Umstände und nicht anhand der Erklärungen der Beteiligten vorzunehmen ist; Erklärungen des Erwerbers können allerdings im Rahmen der Prüfung des Vertrauensschutzes (§ 6 a Abs. 4 UStG) von Bedeutung sein.

Eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung setzt unter anderem voraus, dass der gelieferte Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) befördert oder versendet wird. Dies festzustellen bereitet insbesondere bei sog. Reihengeschäften immer wieder Schwierigkeiten: Liefert ein Unternehmer (A) Waren an einen anderen Unternehmer (B), der diese an einen dritten Unternehmer (C) weiterliefert, kann nur diejenige Lieferung umsatzsteuerfrei sein, der der Warentransport in den anderen Mitgliedstaat zuzuordnen ist.Im Verfahren XI R 15/14 verkaufte eine deutsche GmbH (A) im Jahr 1998 zwei Maschinen an ein... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.05.2013
- XI R 11/09 -

Bundesfinanzhof zur innergemeinschaftlichen Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im Drittland ansässigen Zwischenerwerbers

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung setzt u.a. voraus, dass der verkaufte Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat befördert oder versendet wird.

Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung kann – unter weiteren Voraussetzungen – auch vorliegen, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer Gegenstände an einen Unternehmer in einem Drittland ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer veräußert und wenn dieser die Gegenstände an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat weiterveräußert, im Inland abholen und unmittelbar an den Letzterwerber versenden lässt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verkaufte eine deutsche GmbH 1998 zwei Maschinen an ein US-amerikanisches Unternehmen (A). Dieses teilte der GmbH auf Anfrage lediglich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einer finnischen Ltd. mit, an die es die Maschinen weiterverkauft habe. Die Maschinen wurden von einer von A beauftragten Spedition bei der GmbH abgeholt und nach Finnland verschifft.... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.09.2012
- C-273/11 -

EuGH zu den Voraussetzungen für Mehrwertsteuerbefreiungen bei inntergemeinschaftlichen Geschäften

Mitgliedsstaat kann Verkäufer bei nicht erbrachten Nachweisen für inntergemeinschaftlichen Geschäften Anspruch auf Mehrwertsteuerbefreiung versagen

Einem Unternehmen, das Waren mit Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat verkauft hat, kann die Mehrwertsteuerbefreiung versagt werden, wenn es nicht nachgewiesen hat, dass es sich dabei um ein innergemeinschaftliches Geschäft handelte. Hat das Unternehmen diesen Nachweis hingegen erbracht und in gutem Glauben gehandelt, darf ihm die Mehrwertsteuerbefreiung nicht mit der Begründung versagt werden, der Käufer habe die Waren nicht an einen Ort außerhalb des Versandstaats befördert. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Nach der Mehrwertsteuerrichtlinie* wird die in einem Mitgliedstaat erfolgte Veräußerung von Waren, die für einen Käufer, der selbst in einem anderen Mitgliedstaat als dem Ausgangspunkt der Versendung oder Beförderung der Gegenstände steuerpflichtig ist, in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden, im erstgenannten Mitgliedstaat von der Mehrwertsteuer befreit. In einem... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2011
- 5 K 5130/08 -

FG Berlin-Brandenburg: Nachweispflichten für umsatzteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

Zeugenaussage ersetzt nicht die Nachweispflicht durch Belege

Wer als Unternehmer die Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch nimmt, muss die Voraussetzungen des Vorliegens einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit den von der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung im Einzelnen vorgeschriebenen Belegen nachweisen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit hat der Kläger ein Fahrzeug aus seinem Betriebsvermögen an ein belgisches Unternehmen verkauft, aber die geforderten Belege nicht beigebracht. Er berief sich darauf, dass der belgische Autohändler die Ausfuhr bestätigen könne.Der Umsatzsteuer unterliegen alle gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen und Leistungen von Unternehmern. Umsatzsteuerfrei... Lesen Sie mehr




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