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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013
- I-20 U 75/13 -
Impressumspflicht gilt auch für werbende Facebook-Seite
Erreichbarkeit des Impressums über Link mit Bezeichnung "Info" genügt nicht
Unterhält eine Firma auf Facebook eine werbende Seite, so gilt dafür die Impressumspflicht nach § 5 TMG. Zwar kann es genügen, dass über ein Link mit der Bezeichnung "Impressum" oder "Kontakt" das auf der Homepage der Firma angegebene Impressum erreichbar ist. Unzureichend ist aber die Link-Bezeichnung "Info". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Schlüsselunternehmen unterhielt auf Facebook eine Seite. Da dort kein Impressum hinterlegt war, wurde es von einem Mitbewerber abgemahnt. Das Unternehmen wehrte sich gegen die Abmahnung mit der Begründung, dass über die Unterseite "Info" und einem dort befindlichen Link, die Homepage erreichbar war. Dort habe sich das Impressum befunden. Der Mitbewerber hielt dies nicht für ausreichend und nahm daher das Schlüsseldienstunternehmen gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch. Das Landgericht Mönchengladbach entschied zu Gunsten des Mitbewerbers. Dagegen richtete sich die Berufung des Schlüsseldienstunternehmens.... Lesen Sie mehr
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