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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Influencer“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.09.2021
- I ZR 126/20 -
BGH-Urteil "Influencer III": Influencer kann für eigenes Unternehmen Werbung machen, wenn sich der der kommerzielle Zweck unmittelbar aus den Umständen ergibt
Ohne den Erhalt einer Gegenleistung kann auch für fremde Unternehmen "geworben" werden
Der Bundesgerichtshof hat in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben.
Kläger ist in allen Verfahren (I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20) ein Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder einschließlich der Verfolgung von Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht gehört. Die Beklagten sind Influencerinnen, die auf der Social-Media-Plattform Instagram auf ihren Instagram-Profilen Bilder veröffentlichen, die sie oftmals mit kurzen Begleittexten versehen. In einige Bilder haben sie sogenannte "Tap Tags" eingefügt, die beim Anklicken von auf den Bildern zu sehenden Produkten wie etwa Bekleidung erscheinen und die Firmen oder Marken der Hersteller oder Anbieter dieser Produkte... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.09.2021
- I ZR 125/20 -
BGH-Urteil "Influencer II": Influencer verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, wenn offensichtlich in eigener Sache Werbung gemacht wird
Auch kein Wettbewerbsverstoß, wenn ohne Gegenleistung Produkthinweis / Werbung für Dritte gemacht wird
Der Bundesgerichtshof hat in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben. Hier im Verfahren I ZR 125/20 - Influencer II sah er keinen Verstoß, wenn der Influencer offensichtlich für das eigene Unternehmen Werbung macht. Sofern Werbung für Dritte gemacht wird, liegt ebenfalls kein Verstoß vor, wenn diese Werbung ohne Gegenleistung erfolgt.
Kläger ist in allen Verfahren (I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20) ein Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder einschließlich der Verfolgung von Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht gehört. Die Beklagten sind Influencerinnen, die auf der Social-Media-Plattform Instagram auf ihren Instagram-Profilen Bilder veröffentlichen,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.09.2021
- I ZR 90/20 -
BGH-Urteil "Influencer I": Bilder von Sportübungen sowie Fitness- und Ernährungstipps bei Instagram können Werbung eines Personaltrainers darstellen
Bundesgerichtshof zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu kennzeichnen
Der Bundesgerichtshof hat in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben. Hier im Verfahren I ZR 90/20 - Influencer I sah der BGH in den Postings von Sportübungen sowie Fitness- und Ernährungstipps eine geschäftliche Handlungen, soweit im Profil ein Hinweis auf eine Internetseite erfolgt, auf der Fitnesskurse und Personaltrainings gegen Entgelt angeboten werden. Auch der Beitrag über ein Produkt (hier Himbeer Marmelade) stellt Werbung dar, wenn beim Anklicken des TapTas der Nutzer zum Instagram-Profil des Herstellers weitergeleitet wird und der Influencer dafür eine Gegenleistung erhalten hat.
Kläger ist in allen Verfahren (I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20) ein Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder einschließlich der Verfolgung von Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht gehört. Die Beklagten sind Influencerinnen, die auf der Social-Media-Plattform Instagram auf ihren Instagram-Profilen Bilder veröffentlichen,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Koblenz, Urteil vom 08.04.2020
- 1 HK O 45/17 -
Influencerin wegen versteckter verbotener Werbung zu Unterlassung und Vertragsstrafe verurteilt
Influencerin machte den kommerziellen Zweck ihres Verhaltens der Fotoveröffentlichungen nicht kenntlich
Das Landgericht Koblenz hat eine Influencerin verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in sozialen Medien kommerzielle Inhalte vorzustellen, ohne den kommerziellen Zweck der jeweiligen Veröffentlichung zu verdeutlichen, sofern dieser sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt.
Bei dem Kläger handelt es sich um einen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen. Die Beklagte ist eine Influencerin. Sie veröffentlicht auf ihrem Account unter anderem Fotos von sich selbst, auf denen sie Produkte unterschiedlicher Art zeigt. Auch werden dort Texte veröffentlicht, in denen Produkte positiv besprochen werden. Diese Fotos und Texte versieht die Beklagte zum Teil... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 13.05.2020
- 2 U 78/19 -
Influencer müssen Verlinkungen auf Instagram als Werbung kenntlich machen
Werbung von Instagram-Influencern stellt auch ohne materielle Gegenleistung unzulässig Werbung dar
Eine Influencerin darf im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Auftritt keine Bilder von sich einstellen, auf denen sie Waren präsentiert und auf die Accounts der Hersteller verlinkt, ohne dies als Werbung kenntlich zu machen. Das hat das Oberlandesgerichts Braunschweig entschieden (2 U 78/19).
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Influencerin war auf der Social-Media-Plattform Instagram aktiv und veröffentlichte dort regelmäßig Bilder und kurze Videosequenzen zu Sportübungen sowie Fitness- und Ernährungstipps. Klickten die Nutzer die Bilder an, erschienen Namen und Marken der Hersteller der von der Beklagten getragenen Kleidung. Mit einem weiteren Klick wurden... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2019
- 6 W 68/19 -
Influencer müssen Verlinkungen auf Instagram als Werbung kenntlich machen
Verlinkung hat werbenden Charakter und soll Absatz der präsentierten Produkte steigern und Image des beworbenen Herstellers fördern
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einer Influencerin und Youtuberin untersagt, im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich im Internet zu präsentieren und dabei Waren und/oder Dienstleistungen vorzustellen nebst Verlinkung zu den Accounts der jeweiligen Hersteller, ohne diese Veröffentlichungen als Werbung kenntlich zu machen.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt einen Verlag. Die Antragsgegnerin ist Influencerin und Youtuberin. Sie unterhält eine personalisierte Webseite auf Instagram und hat über eine halbe Million Follower. Dort postet sie zahlreiche Bilder, überwiegend von sich selbst. Sie verlinkt diese Bilder mit den Instagram-Accounts der Anbieter der jeweils in ihren Posts dargestellten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.06.2019
- 6 W 35/19 -
Influencer dürfen Werbung auf Instagram nicht tarnen
Kommerzieller Zweck einer Veröffentlichung muss deutlich kenntlich gemacht werden
Empfiehlt ein "Influencer" ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor, das damit getarnte Werbung auf Instagram untersagte.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist ein Verein, der sich zugunsten seiner Mitglieder für die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs einsetzt. Der Antragsgegner arbeitet als sogenannter Aquascaper und gestaltet Aquarienlandschaften. Über seinen Instagram-Account präsentiert er Aquarien, Aquarienzubehör und Wasserpflanzen. Er zeigt dort u.a. Wasserpflanzen einer... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 29.04.2019
- 4 HK O 14312/18 -
Keine Kennzeichnungspflicht für Influencer-Werbung auf Instagram
Erkennbarkeit des gewerblichen Handelns muss in jedem Einzelfall geprüft werden - Entscheidung des LG darf nicht generell mit Blick auf andere Blogger oder Influencer verallgemeinert werden
Das Landgericht München I hat die Klage des Verbands Sozialer Medien e.V. gegen eine Influencerin abgewiesen.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Verband Sozialer Medien e.V. (VSW) von der Beklagten, die unter anderem als Influencerin einen Instagram-Account betreibt, Werbung für diverse Produkte bzw. Marken auf ihrem Account zu unterlassen, sofern diese dort nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet sind.Die Beklagte hat aktuell 485.000 Follower (Abonnenten) auf Instagram... Lesen Sie mehr
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