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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hygienebedarf“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.11.2020
- L 4 SB 122/19 -

Gerichtlichem Sachverständigen steht wegen coronabedingt erhöhtem Hygieneaufwands höhere Vergütung zu

Pauschale Vergütung in Höhe des 1-fachen Satzes der Nr. 245 GOÄ

Gerichtliche Sachverständige haben wegen eines coronabedingt höheren Hygieneaufwands Anspruch auf eine höhere Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei pauschal nach dem 1-fachen Satz der Nr. 245 GOÄ. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall nahm ein gerichtlich bestellter Sachverständiger Ende Mai 2020 eine ambulante Untersuchung vor. Er machte dafür gemäß dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) neben der normalen Vergütung noch eine zusätzliche Vergütung wegen erhöhtem Hygieneaufwands infolge der Corona-Pandemie geltend. Die Kostenbeamtin des Landessozialgericht lehnte die zusätzliche Vergütung aber ab. Der Sachverständige beantragte daraufhin die richterliche Festsetzung der Entschädigung.Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied zu Gunsten des Sachverständigen. Diesem stehe die höhere Vergütung zu. Zwar... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.11.2017
- VIII ZR 194/16 -

BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zum Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf zur Vorabentscheidung vor

Sind Matratzen als Hygieneartikel einzustufen?

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof erbittet die Klärung, ob versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde, durch geeignete (Reinigungs-)Maßnahmen wieder als gebrauchte Sachen verkehrsfähig gemacht werden können und welche Anforderungen an den Hinweis für Versiegelte Waren beim Widerruf zu stellen sind.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bestellte im Jahr 2014 über die Internetseite der Beklagten, einer Onlinehändlerin, eine "Dormiente Natural Basic" Matratze zum Preis vom 1.094,52 Euro. Die Matratze war bei Auslieferung mit einer Schutzfolie versehen, die der Kläger nach Erhalt entfernte. Einige Tage später teilte er der Beklagten per E-Mail mit, dass er die Matratze leider... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.08.2012
- VG 14 K 113.11 -

EU-Hygiene-Verordnung: Handwaschbecken an Marktständen nicht erforderlich

Marktstandbesitzerin muss lediglich für geeignete Hygienevorrichtungen in der Nähe des Marktstandes sorgen

Marktstände müssen nicht über Handwaschbecken verfügen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

In dem zugrunde liegenden Fall verkauft die Klägerin auf Berliner Wochenmärkten von ihr erzeugte Backwaren an Marktständen. Anlässlich einer Kontrolle Anfang Dezember 2010 stellte das Bezirksamt Mitte von Berlin an einem solchen Marktstand fest, dass an der von der Klägerin vorgehaltenen Handwaschgelegenheit kein Wasser gezapft werden konnte, da die Leitung eingefroren war. Daraufhin... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.2011
- V R 27/10 -

BFH: Leistungen zur Krankenhaushygiene umsatzsteuerfrei

Arztleistungen müssen in unmittelbaren Zusammenhang mit Infektionshygiene bei Patientenheilung stehen

Infektionshygienische Leistungen, die ein Arzt für Krankenhäuser erbringt, sind steuerfrei und unterliegend daher nicht der Umsatzsteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Im Hinblick auf das Erfordernis, Heilbehandlungen in Krankenhäusern unter infektionshygienisch optimalen Bedingungen zu erbringen, erleichtert das Urteil des Bundesfinanzhofs die Inanspruchnahme von Leistungen selbständig tätiger Ärzte, die sich auf Fragen der Infektionshygiene spezialisiert haben.Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs kommt es für die Steuerfreiheit ärztlicher... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 19.08.2010
- B 14 AS 13/10 R -

Sozialhilfeträger zuständig für den Hygienebedarf eines AIDS erkrankten Leistungsempfängers

In atypischen Fällen kann eine Zuständigkeit nach § 73 SGB XII des Sozialhilfeträgers bejaht werden

Die Kosten des Hygienebedarfs eines an AIDS erkrankten Leistungsempfängers nach dem SGB II wurden in vergangenen Zeiträumen vom Träger der Sozialhilfe und nicht vom Grundsicherungsträger getragen. In der Zukunft dürfte allerdings eine Zuständigkeit der SGB II-Leistungsträger für Fälle wie den vorliegenden aufgrund der neuen Norm des § 21 Abs. 6 SGB II bestehen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der im Jahre 1968 geborene Kläger ist an einer HIV-Infektion erkrankt und Leistungsbezieher nach dem SGB II. Er machte laufende Kosten für Hygienebedarf geltend, den der beklagte Grundsicherungsträger ablehnte. Das Sozialgericht hat nach Beiladung den Sozialhilfeträger verurteilt. Das SGB II stelle ein abgeschlossenes System dar, allerdings könne über § 73 SGB XII in atypischen Fällen... Lesen Sie mehr




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