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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hundekrallen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 13.09.2022
- 7 C 36/22 -
Zulässigkeit einer Zusatzkaution für Erlaubnis der Hundehaltung in Wohnung mit Parkett
Gesetzliche Begrenzung zur Höhe der Mietsicherheit greift nicht
Für die Erlaubnis der Hundehaltung in einer Wohnung mit Parkett kann der Vermieter eine Zusatzkaution verlangen. Die gesetzliche Begrenzung zur Höhe der Mietsicherheit gemäß § 551 Abs. 1 BGB greift dafür nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zu Beginn eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in Berlin stellten die Mieter eine Mietsicherheit in Höhe der dreifachen Nettokaltmiete. Zudem verlangte der Vermieter eine Zusatzkaution in Höhe von 25 € pro qm für die genehmigte Haltung eines Podenco-Mischlings in der Wohnung. Die Wohnung war mit hochwertigem Holzparkett ausgestattet. Die Zusatzkaution sollte eventuelle Schäden durch die Krallen des Hundes absichern. Nachfolgend hielten die Mieter die Zusatzkaution für unzulässig und verlangten deren Rückzahlung. Da sich der Vermieter weigerte dem nachzukommen, erhoben die Mieter Klage.... Lesen Sie mehr
Landgericht Hannover, Urteil vom 15.08.1997
- 8 S 334/96 -
Hundekratzer im Parkett: Kein Anspruch des Wohnungsmieters auf Versicherungsschutz gegenüber Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherung
Hundehalter muss für Parkettschäden selbst einstehen
Verursacht der Hund des Mieters durch das Laufen mit seinen Hundekrallen Parkettschäden in der Wohnung, so muss dafür weder die Privathaftpflicht- noch die Tierhalterhaftpflichtversicherung einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verursachte der Hund eines Wohnungsmieters beim Laufen mit seinen Krallen Schäden am Parkett. Der Mieter und Hundehalter beanspruchte daraufhin sowohl seine Privathaftpflicht- als auch Tierhalterhaftpflichtversicherung. Da beide Versicherungen aber eine Schadensregulierung ablehnten, kam der Fall vor Gericht.Das Landgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 23.03.1999
- 8 C 126/98 -
Mieter muss für Kratzer durch Hundekrallen im Parkett nicht aufkommen
Für die Folgen der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung muss der Mieter nicht einstehen
Wem die Hundehaltung in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist, der muss für Abnutzungserscheinungen, wie beispielsweise Kratzer durch Hundekrallen, nicht einstehen. Auch ein Schadensersatzanspruch durch unsachgemäß durchgeführte Beseitigungsversuche dieser Spuren kann damit vom Vermieter nicht geltend gemacht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um die Erstattung von Kosten, die durch Kratzer im Parkett entstanden waren. Neben den bis zu über einem Meter langen Kratzspuren wären auch drei laienhaft und unsachgemäße vorgenommene Reparaturen vorgenommen worden, die deutliche Stellen zurückgelassen hätten. Der Vermieter machte einen Betrag in Höhe von 2.411 DM geltend, welcher sich aus... Lesen Sie mehr
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