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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Holzpolter“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 08.09.2022
- 1 U 258/21 -
Verkehrssicherungspflicht im Wald - Zur Haftung bei Verletzung beim Besteigen eines „Holzpolters“ -
Klettern auf Holzstämmen ist eigenes Risiko
Wer einen Holzpolter besteigt und dabei verletzt wird, weil Holzstämme infolge des Besteigens verrutschen bzw. ins Rollen kommen, handelt auf eigene Gefahr. Der den Wald Bewirtschaftende haftet hierfür grundsätzlich nicht. Die hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Der Kläger war mit seinem Hund im Wald spazieren gegangen. Der Hund war dabei auf einen Holzpolter geklettert, der aus mehreren nebeneinander und übereinander gestapelten Holzstämmen bestand und direkt neben einem Wanderweg lag. Dabei verfing sich die Hundeleine, sodass der Hund nicht wieder vom Stapel herunterklettern konnte. Der Kläger bestieg deshalb den Holzpolter, um den Hund zu "befreien". Dabei kam ein Holzstamm ins Rollen, wodurch der Kläger eingeklemmt und nicht unerheblich verletzt wurde. Das Landgericht Zweibrücken hat die gegen die Gemeinde Hinterweidenthal gerichtete Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers blieb erfolglos. ... Lesen Sie mehr
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