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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Holocaustverharmlosung“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.09.2022
- 22 Ca 223/22 -

Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrations­lagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ bei YouTube

Arbeitsgericht Berlin lehnt Klage ab

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Lehrers des Landes Berlin als wirksam erachtet, der auf YouTube ein Video veröffentlicht hat, das eine Darstellung des Tores eines Konzentrations­lagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ enthielt.

Der Lehrer hat ein YouTube-Video unter dem Titel „Sie machen Tempo! Und Ich denke…“ veröffentlicht. Am Anfang des Videos wird für etwa 3 Sekunden ein Bild eingeblendet, auf dem das Tor eines Konzentrationslagers abgebildet ist. Der Originalschriftzug des Tores „ARBEIT MACHT FREI“ wurde durch den Text „IMPFUNG MACHT FREI“ ersetzt. Es folgt dann eine ebenfalls etwa 3 Sekunden lange Einblendung eines Tweets des bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der eine Ausweitung der Impfangebote ankündigt und in dem er die Aussage „Impfen ist der Weg zur Freiheit“ trifft. Die Einblendungen zu Beginn des Videos werden weder durch Text noch durch mündliche Erklärungen näher erläutert. Abrufbar... Lesen Sie mehr




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