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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „High Heels“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.04.2016
- 11 U 127/15 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Sturz für Stöckel­schuhträgerin

Allgemeine Gefahrerhöhung durch Stöckelschuhe

Wenn eine Besucherin mit den Absätzen ihrer Stöckelschuhe in einer Schmutzfangmatte im Eingangsbereich eines städtischen Theaters hängen bleibt und dann zu Fall kommt, kann die Stadt nicht auf Schadensersatz für erlittene Verletzungen in Anspruch genommen werden, wenn die Matte im Eingangsbereich klar erkennbar und bei vorsichtigem Gehen - auch mit Stöckelschuhen - gefahrlos zu überqueren war. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im hier vorliegenden Fall besuchte die Klägerin aus Marl gemeinsam mit ihrem Ehemann an einem Abend im Mai 2014 eine Vorstellung des Cirque Éloize im Theater der beklagten Stadt Marl. Dabei trug sie Stöckelschuhe mit kleinflächigen, mindestens 4,5 cm hohen Absätzen. Als sie zum Ende der Vorstellungspause, die sie außerhalb des Theaters verbracht hatte, ins Theater zurückkehrte, blieb sie mit den Absätzen ihrer Schuhe in den Löchern der im Eingangsbereich ausgelegten Schmutzfangmatte, einer Gummilochmatte, hängen und stürzte.Die Klägerin zog sich einen Mittelfußbruch zu, in dessen Folge sie mehrere Monate arbeits- und sportunfähig... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2009
- 316 S 14/09 -

High-Heel-Verbot in der Mietwohnung - Hochhackige Schuhe an der Wohnungstür ausziehen!

Das Tragen von High Heels in einem Mehrfamilienhaus kann eine unzumutbare Lärmbelästigung darstellen

Das Landgericht Hamburg hat die Bewohner einer Mietwohnung dazu verurteilt, die mit Fliesen und Laminat ausgelegten Zimmer nicht mit High Heels zu begehen. Denn zumindest das Begehen des lärmintensiven Fußbodenbelags mit sogenannten Hackenschuhen rufe eine unzumutbare Lärmbelästigung in der darunter liegenden Wohnung hervor. Deren Bewohner hatten Klage gegen den für sie unzumutbaren Lärm erhoben.

Das Gericht kam zu dieser Entscheidung, obwohl der Trittschallschutz in der Wohnung den bei Erbauung maßgeblichen DIN-Normen entsprochen hatte (vgl. hierzu auch BGH, Urteil v. 17.06.2009 - VIII ZR 131/08 -). Nach Auffassung des Gerichts schließt aber allein die Einhaltung der technischen Normen nicht aus, dass es dessen ungeachtet durch besondere Lärmquellen im Einzelfall zu nicht mehr... Lesen Sie mehr