wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Herkunftshinweis“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.06.2022
- 6 U 40/22 -

Schriftzug „BLESSED“ auf Hoodies wird vom Verkehr als dekoratives Element und nicht als Herkunftshinweis verstanden

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar

Wörter auf Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstückes werden vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden. Insbesondere Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sog. Fun-Sprüche können auch lediglich als dekorative Elemente aufgefasst werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beschwerde gegen die Versagung eines markenrechtlichen Unter­lassungs­anspruchs gegen die Verwendung des Wortes „BLESSED“ auf der Vorderseite eines Hoodies zurückgewiesen.

Die Parteien streiten über einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch. Der Kläger ist Gastronom in Frankfurt am Main und Inhaber der Wort-Bildmarke #Blessed, die als weißer Schriftzug auf weißem Grund u.a. für Bekleidungsstücke eingetragen ist. Die Beklagte ist eine weltweit tätige Sportartikelherstellerin. Sie arbeitet mit so genannten Markenbotschaftern zusammen. Dazu gehört ein brasilianischer Fußballer, der in seinem Nacken ein Tattoo mit dem Schriftzug „Blessed“ trägt. In diesem Zusammenhang brachte die Beklagte eine viel beachtete Lifestyle-Kollektion auf den Markt. Auf der Vorderseite des zu dieser Kollektion zählenden Hoodies steht in... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.01.2015
- 3 O 1430/14 -

Pilze aus China und Chile dürfen nicht den Eindruck regionaler Herkunft erwecken

Aufmachung der Verpackung für Pilzmischung irreführend

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Aufmachung einer Verpackung für eine Pilzmischung, die mit der Aufschrift „Bayer. Pilze & Waldfrüchte“ wirbt, obwohl die Pilze aus China und Chile stammen, wegen Irreführung der Verbraucher untersagt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen beanstandet, dass der Firmenname auf einer Verpackung für Pilze irreführend sei. Auf der Vorderseite wurde dreimal der Begriff „Bayer. Pilze & Waldfrüchte“ verwendet. Tatsächlich stammten die Pilze in der Verpackung jedoch aus China und Chile. Darüber wurde nur unter dem Zutatenverzeichnis aufgeklärt.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 04.07.2013
- 2 U 157/12 -

Molkerei darf Milchtüten nicht mehr mit Bezeichnung "Mark Brandenburg" vermarkten

Irreführung der Verbraucher über Herkunft der Milch lag vor

Einer Molkerei wurde es untersagt ihre Milchtüten mit der Bezeichnung "Mark Brandenburg" zu vermarkten. Denn die Milch wurde entgegen den Erwartungen der Verbraucher nicht in Brandenburg, sondern in Köln abgefüllt. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah darin eine Irreführung der Verbraucher.

In dem zugrunde liegenden Fall ging der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufmachung der Milchtüten einer Molkerei vor. Auf den Milchtüten stand groß "Mark Brandenburg". Nach Ansicht des Vereins werde damit der falsche Eindruck erweckt, die Milch werde dort auch abgefüllt. Tatsächlich kam die Milch aus verschiedenen Regionen Deutschlands,... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2013
- 6 U 38/12 -

Lebensmittelunternehmen darf irreführende Produktbezeichnung für "türkischen" Käse (sog. "Erzincan Peyniri") nicht verwenden

OLG Karlsruhe zur Herkunftstäuschung bei einem "türkischen" Käse

Ein Lebensmittelunternehmen hat es zu unterlassen, einen in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse als "Erzincan Peyniri" bzw. als "Erzincan Kasari" zu bezeichnen, da diese Produktbezeichnung einen unzulässigen und irreführenden Gebrauch einer geografischen Herkunftsangabe (§§ 126 ff. Markengesetz) darstellt. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

In dem zugrunde liegenden Fall verkaufte ein Lebensmittelunternehmen einen in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse und bezeichnete diesen als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Kasari“. Bei „Erzincan“ handelt es sich um eine Stadt, die im Nordosten der Türkei am oberen Euphrat-Ufer gelegen ist. Sie ist in der Türkei für ihren Käse „Erzincan Tulum Peyniri“... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 25.09.2012
- 33 O 719/11 -

Verkaufsverbot für "Scheiß RTL" T-Shirts

Verletzung des Markenrechtes

Der Verkauf von T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" begründet einen Unterlassungsanspruch des Markeninhabers gegenüber dem Verwender. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von der Beklagten Unterlassung des Verkaufs von T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL". Die Klägerin betreibt den Fernsehsender "RTL". Die Beklagte war der Meinung, dass durch die Verwendung des Zusatzes "scheiß" eine klare Abgrenzung zur Marke "RTL" bestand und auch nicht mit dieser Marke zu verwechseln war. Außerdem berief sie sich... Lesen Sie mehr




Werbung