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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Herkunftshinweis“ veröffentlicht wurden
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.01.2015
- 3 O 1430/14 -
Pilze aus China und Chile dürfen nicht den Eindruck regionaler Herkunft erwecken
Aufmachung der Verpackung für Pilzmischung irreführend
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Aufmachung einer Verpackung für eine Pilzmischung, die mit der Aufschrift „Bayer. Pilze & Waldfrüchte“ wirbt, obwohl die Pilze aus China und Chile stammen, wegen Irreführung der Verbraucher untersagt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen beanstandet, dass der Firmenname auf einer Verpackung für Pilze irreführend sei. Auf der Vorderseite wurde dreimal der Begriff „Bayer. Pilze & Waldfrüchte“ verwendet. Tatsächlich stammten die Pilze in der Verpackung jedoch aus China und Chile. Darüber wurde nur unter dem Zutatenverzeichnis aufgeklärt.Die Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigten im Ergebnis die Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und beurteilten die Aufmachung der Verpackung als irreführend. Die Verpackung erwecke den Eindruck, die Pilze stammten aus Bayern. Der... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 04.07.2013
- 2 U 157/12 -
Molkerei darf Milchtüten nicht mehr mit Bezeichnung "Mark Brandenburg" vermarkten
Irreführung der Verbraucher über Herkunft der Milch lag vor
Einer Molkerei wurde es untersagt ihre Milchtüten mit der Bezeichnung "Mark Brandenburg" zu vermarkten. Denn die Milch wurde entgegen den Erwartungen der Verbraucher nicht in Brandenburg, sondern in Köln abgefüllt. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah darin eine Irreführung der Verbraucher.
In dem zugrunde liegenden Fall ging der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufmachung der Milchtüten einer Molkerei vor. Auf den Milchtüten stand groß "Mark Brandenburg". Nach Ansicht des Vereins werde damit der falsche Eindruck erweckt, die Milch werde dort auch abgefüllt. Tatsächlich kam die Milch aus verschiedenen Regionen Deutschlands,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2013
- 6 U 38/12 -
Lebensmittelunternehmen darf irreführende Produktbezeichnung für "türkischen" Käse (sog. "Erzincan Peyniri") nicht verwenden
OLG Karlsruhe zur Herkunftstäuschung bei einem "türkischen" Käse
Ein Lebensmittelunternehmen hat es zu unterlassen, einen in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse als "Erzincan Peyniri" bzw. als "Erzincan Kasari" zu bezeichnen, da diese Produktbezeichnung einen unzulässigen und irreführenden Gebrauch einer geografischen Herkunftsangabe (§§ 126 ff. Markengesetz) darstellt. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
In dem zugrunde liegenden Fall verkaufte ein Lebensmittelunternehmen einen in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse und bezeichnete diesen als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Kasari“. Bei „Erzincan“ handelt es sich um eine Stadt, die im Nordosten der Türkei am oberen Euphrat-Ufer gelegen ist. Sie ist in der Türkei für ihren Käse „Erzincan Tulum Peyniri“... Lesen Sie mehr
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Landgericht Köln, Urteil vom 25.09.2012
- 33 O 719/11 -
Verkaufsverbot für "Scheiß RTL" T-Shirts
Verletzung des Markenrechtes
Der Verkauf von T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" begründet einen Unterlassungsanspruch des Markeninhabers gegenüber dem Verwender. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von der Beklagten Unterlassung des Verkaufs von T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL". Die Klägerin betreibt den Fernsehsender "RTL". Die Beklagte war der Meinung, dass durch die Verwendung des Zusatzes "scheiß" eine klare Abgrenzung zur Marke "RTL" bestand und auch nicht mit dieser Marke zu verwechseln war. Außerdem berief sie sich... Lesen Sie mehr
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