wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heckspoiler“ veröffentlicht wurden

Landgericht Wuppertal, Urteil vom 06.10.2017
- 6 O 1/16 -

Reparatur eines nachträglich angebauten Heck-Spoilers muss nicht in markengebundener Fachwerkstatt geschehen

Anspruch der Haft­pflicht­versicherung auf Rückzahlung von Leistungen aufgrund Verschweigens des nachträglichen Spoileranbaus

Wird ein nachträglich angebauter Heck-Spoiler bei einem Verkehrsunfall beschädigt, so muss die Reparatur nicht in einer markengebundenen Fachwerkstatt erfolgen. Hat der Geschädigte dem Sachverständigen nicht mitgeteilt, dass der Spoiler nachträglich angebaut wurde, steht der Haft­pflicht­versicherung des Schädigers ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel geleisteter Zahlungen zu. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im August 2014 auf einen Parkplatz zu einem Verkehrsunfall, wobei der Heck-Spoiler eines Porsche Carrera Coupés beschädigt wurde. Ein Sachverständigengutachten ermittelte für die Reparatur des Spoilers Kosten in Höhe von über 9.000 Euro. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattete diesen Betrag. Nachträglich kam jedoch heraus, dass der Eigentümer des Porsches dem Sachverständigen verschwiegen hatte, dass der Spoiler nachträglich eingebaut wurde. Der Sachverständige ging in seinem Gutachten von einem Einbau durch Porsche aus und hielt daher eine teure Reparatur in einer Porsche-Werkstatt oder... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 26.06.2014
- 1 C 1515/13 -

Keine Haftung des Wasch­anlagenbetreibers bei Möglichkeit der nicht ordnungsgemäßen Befestigung des abgerissenen serienmäßigen Heckspoilers

Konkrete Beschaffenheit eines Fahrzeugs unterfällt Risikobereich des Fahrzeuginhabers

Wird ein serienmäßiger Heckspoiler während eines Waschvorgangs abgerissen, so haftet der Wasch­anlagen­betreiber dann nicht dafür, wenn der Fahrzeuginhaber nicht nachweisen kann, dass der Heckspoiler ordnungsgemäß befestigt war. Die konkrete Beschaffenheit eines Fahrzeugs unterfällt dem Risikobereich des Fahrzeuginhabers. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Böblingen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 wurde der serienmäßige Heckspoiler eines Fahrzeugs durch die horizontale Bürste einer Portalwaschanlage abgerissen. Die dadurch entstandenen Reparaturkosten in Höhe von ca. 638 Euro verlangte der Fahrzeuginhaber von der Betreiberin der Waschanlage ersetzt. Diese wies darauf hin, dass die Anlage fehlerfrei funktioniert habe. Der... Lesen Sie mehr