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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hausmeister“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 12.08.2024
- 49 C 535/23 -
Unzulässige Zusammenlegung der Kostenpositionen Gartenpflege und Hausmeister in Betriebskostenabrechnung
Kein Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Kosten
Die Zusammenlegung der Kostenpositionen Gartenpflege und Hausmeister in einer Betriebskostenabrechnung ist unzulässig, so dass dafür kein Zahlungsanspruch besteht. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung im Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Hamburg gegen seine Vermieterin auf Rückzahlung zu viel gezahlter Betriebskosten. Die Vermieterin hatte in der Betriebskostenabrechnung die Positionen Gartenpflege und Hausmeister zusammengelegt und einen Betrag in Höhe von 8,23 € verlangt. Der Mieter hielt die Zusammenlegung der beiden Kostenpositionen für unzulässig.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Mieters. Diesem stehe ein Anspruch auf Zahlung zu. Die Vermieterin habe hinsichtlich der Positionen Gartenpflege/Hausmeister nicht in formell wirksamer Weise abgerechnet.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2019
- VIII ZR 62/19 -
BGH: An Hausmeister entrichtete Notdienstpauschale stellen keine Betriebskosten dar
Vorliegen von nicht umlagefähigen Verwaltungskosten
Die an einen Hausmeister entrichtete Notdienstpauschale stellen keine Betriebskosten dar. Vielmehr handelt es sich dabei um nicht umlagefähige Verwaltungskosten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 anteilig die Kosten einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale in Höhe von fast 103 EUR zahlen. Die Pauschale wurde für die Notdienstbereitschaft des Hausmeisters bei Störungsfällen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, wie zum... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gronau, Urteil vom 19.11.2018
- 2 C 121/18 -
Körperlicher Angriff auf Hausmeister sowie Bezeichnung als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer" rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Keine Abmahnung wegen irreparabler Erschütterung des Vertrauensverhältnisses durch schwerwiegende Pflichtverletzung
Greift ein Wohnungsmieter einen Hausmeister körperlich an und bezeichnet ihn als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer", rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Eine vorherige Abmahnung ist wegen der schwerwiegenden und das Vertrauensverhältnis irreparabel erschütternden Pflichtverletzung gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 2 BGB nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Gronau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hausmeister war im Mai 2018 zur Mittagszeit auf dem Außengelände einer Wohnanlage mit einem Benzinlaubbläser beschäftigt, wovon sich ein Mieter offenbar gestört fühlte. Er ging zum Hausmeister, schubste ihn und bezeichnete ihn als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer". Der Vermieter nahm dieses Verhalten zum Anlass den Mieter fristlos ohne... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.04.2017
- 2-13 S 2/17 -
Wohnungseigentümerbeschluss über Auftragsvergabe für Hausmeisterdienste setzt Vorliegen von drei Alternativangeboten voraus
Beschlussfassung auf Basis von nur zwei Angeboten widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Ein Wohnungseigentümerbeschluss über die Auftragsvergabe von Hausmeisterdiensten entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn er auf Basis von mindestens drei Alternativangeboten erfolgt. Andernfalls ist er anfechtbar. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Wohnungseigentümerin gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft durch welchen auf der Grundlage von zwei Angeboten eine Hausmeisterfirma mit der Betreuung der Anlage beauftragt wurde. Das Auftragsvolumen machte die Hälfte des Gesamtetats des jährlichen Wirtschaftsplans aus.Das Amtsgericht Langen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2017
- VIII ZR 44/16 -
BGH: Unwirksame Eigenbedarfskündigung bei fehlender Notwendigkeit der Wohnnutzung durch Hausmeister
Hausmeister wohnt in der Nähe der betreuten Objekte
Eine Wohnung kann wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe die Nutzung der Wohnung erforderlich machen (sog. Kündigung wegen Betriebsbedarfs). Dies ist nicht der Fall, wenn ein Hausmeister die Wohnung nutzen soll, der mehrere Objekte des Vermieters betreuen soll und bereits in der Nähe eines der Objekte wohnt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichthof im Rahmen eines Prozesses über die Zahlung von Schadensersatz wegen einer angeblich vorgetäuschten Kündigung wegen Eigenbedarfs darüber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt werden kann, wenn betriebliche Gründe die Nutzung der Wohnung erforderlich machen (sog. Kündigung wegen Betriebsbedarfs).... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 21.11.2014
- 208 C 151/14 -
Bedrohung des Hausmeisters rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Fortsetzung des Mietverhältnisses ohne weitere Abmahnung unzumutbar
Bedroht ein Mieter den Hausmeister des Vermieters, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Einer Abmahnung bedarf es nicht. Denn die Fortsetzung des Mietverhältnisses ist in diesem Fall unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Mieter einer Wohnung in seiner Küche im Februar 2014 einen neuen Wasserhahn installiert bekam, bestand Streit darüber, wer für die Kosten aufkommen sollte. Diesbezüglich kam es im März 2014 zu einem Telefongespräch zwischen dem Mieter und dem Hausmeister. Im Rahmen des Gesprächs drohte der Mieter dem Hausmeister, er solle sich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 16.10.2012
- 7 C 4687/11 -
Hausmeisterkosten als Betriebskosten: Garten- und Reinigungsarbeiten sind als Hausmeisterkosten umlagefähig
Keine Umlage der Kosten für Glühbirnenaustausch
Die Kosten für die vom Hausmeister ausgeführten Garten- und Reinigungsarbeiten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Nicht umlagefähig sind jedoch die Kosten für den Austausch von Glühbirnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall rechnete die Vermieterin gegenüber ihren Mietern über die Betriebskostenabrechnung Hausmeistertätigkeiten ab. So sollen Kosten für die Garten- und Reinigungsarbeiten entstanden sein sowie für den Austausch von Glühbirnen. Da sich die Mieter weigerten die Hausmeisterkosten zu zahlen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 13.11.2012
- 163 C 2857/11 (163) -
Vermieter darf Fremden nicht Zutritt zur Wohnung verschaffen
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt
Der Mieter einer Wohnung darf das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Vermieter die Möglichkeit eröffnet, dass Fremde die Wohnung ohne Kenntnis des Mieters betreten können. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Magdeburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall besichtigte eine Frau im August 2010 Räume, die zuvor als Arztpraxis genutzt wurden und woraus zwei Wohnungen geschaffen werden sollten. Zu diesem Zeitpunkt waren die dafür einzubauenden zwei Wohnungstüren noch nicht geliefert worden. Ihr wurde aber mitgeteilt, dass die Türen bestellt seien und mit deren Lieferung jederzeit gerechnet werden könne. Die... Lesen Sie mehr
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