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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hauptversammlungsbeschluss“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 31.01.2008
- 5 HK O 19782/06 -
Hauptversammlungsbeschluss der HypoVereinsbank zum Verkauf der Bank Austria nichtig
Das Landgericht München I hat den Beschluss der Hauptversammlung der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG vom 25. Oktober 2006, mit dem unter anderem dem Verkauf der von dieser Bank gehaltenen Aktien der Bank Austria Creditanstalt an UniCredit zu einem Kaufpreis von rund 12,5 Milliarden Euro zugestimmt worden war, für nichtig erklärt.
Zur Begründung wies die auf aktienrechtliche Fragestellungen spezialisierte 5. Kammer für Handelssachen unter ihrem Vorsitzenden Dr. Helmut Krenek darauf hin, dass die Aktionäre bei der Einladung nicht ausreichend über den Inhalt des mit UniCredit im Juni 2005 abgeschlossenen Business Combination Agreement informiert wurden. Dieser Vertrag enthielt die grundlegenden Vereinbarungen und das wechselseitige Verständnis der Parteien im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss, der Transaktionsstruktur, der zukünftigen organisatorischen gesellschaftsrechtlichen Struktur der Gemeinsamen Gruppe und den Verantwortlichkeiten von UniCredit und der HypoVereinsbank.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2006
- II ZR 46/05 -
BGH zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage nach Wegfall der Aktionärsstellung durch Squeeze out
Squeeze out lässt Anfechtungsbefugnis des ausgeschlossenen Aktionärs nicht entfallen
Ein Aktionär ist zur Fortführung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage analog § 265 Abs. 2 ZPO nicht nur bei freiwilliger nachträglicher Aufgabe seiner Aktionärsstellung im Wege der Veräußerung seiner Aktien, sondern gleichermaßen im Falle des „zwangsweisen“ Verlustes dieser Rechtsposition durch sog. Squeeze out (§ 327 a AktG) im Laufe des Anfechtungsprozesses befugt, sofern er – im jeweiligen konkreten Einzelfall – ein rechtliches Interesse an einer solchen Verfahrensfortsetzung hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Kläger und deren Streithelfer waren Minderheitsaktionäre der beklagten Aktiengesellschaft. Im Mai 1997 stimmte die Hauptversammlung der Beklagten einer zuvor erfolgten Ausgliederung des zentralen Unternehmensteils auf eine neu gegründete GmbH & Co. KG mit anschließender Veräußerung der Geschäftsanteile an die Mehrheitsaktionärin der Beklagten gemäß § 179 a AktG zu. Gegen diese... Lesen Sie mehr