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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hauptversammlung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.12.2020
- 5 U 231/19 -

Anfechtbarkeit von Entlastungs­beschlüssen wegen unrichtiger Auskunft nur bei Relevanz

Aktionäre können Entlastungs­beschlüsse nur bei nicht ordnungsgemäßen, unzutreffenden oder unzureichender Antworten anfechten und wenn diese für die Willensbildung der Aktionäre erforderlich waren

Verwaltungsorgane müssen Aktionärsfragen nur im erforderlichen Umfang beantworten. Dies richtet sich nach dem konkreten Tagesordnungspunkt. Werden Fragen nicht ordnungsgemäß, unzutreffend oder unzureichend beantwortet, führt dies nur dann zur Anfechtbarkeit, wenn die Antworten für die Willensbildung der Aktionäre erforderlich waren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat unter Anwendung dieser Grundsätze die erstinstanzlich erfolgreiche Klage von Aktionären gegen Entlastungs­beschlüsse von Vorstands­mitgliedern und dem Aufsichtsrats­vorsitzenden einer Großbank abgewiesen.

Die Kläger sind Aktionäre der beklagten deutschen Großbank. Sie wenden sich gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Mai 2018. Im Rahmen der Generaldebatte waren in der Hauptversammlung Fragen u.a. zu den Themenkomplexen Postbank- Prozesse, Cum-Ex und unterlassene Rückstellung, Geldwäscheprävention sowie angeblicher Einlagenrückgewähr an einen Großaktionär gestellt worden. Die Verwaltungsorgane der Beklagten hatten Antworten gegeben. Nachfolgend wurde den Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsratsvorsitzenden von den Aktionären Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt.Die Kläger begehren die Nichtigerklärung der Entlastungsbeschlüsse gegenüber vier... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.03.2020
- 5 L 744/20.F -

Aktionär kann nicht im Wege des Eilrechtsschutzes Untersagung einer Hauptversammlung wegen Corona-Pandemie erreichen

Weder Infektions­schutz­gesetz noch ver­waltungs­gericht­licher Eilrechtsschutz dienen Aktionärsinteressen

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einem Eil­rechts­schutz­begehren eines Aktionärs gegen die Stadt Frankfurt am Main auf Untersagung der Durchführung einer für den Mai 2020 geplanten Hauptversammlung abgelehnt.

Der Antragsteller begehrt im vorläufigen Rechtsschutzverfahren angesichts der COVID- 19-Pandemie die Verpflichtung der Antragsgegnerin zum Erlass einer ordnungsbehördlichen Verfügung gegenüber der beigeladenen Bank, mit welcher ihr die Durchführung einer für den Mai 2020 geplanten Hauptversammlung sofort vollziehbar untersagt wird.Das Verwaltungsgericht hat... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.02.2013
- II ZR 56/12 -

BGH zur Fortsetzung einer Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des Aufsichtsrats

Rechtschutzbedürftnis entfällt nur, wenn erfolgreiche Wahlanfechtung keine Rechtsfolgen hat

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen die Wahl des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft entfällt nicht ohne weiteres bei einem Rücktritt des Aufsichtsrats. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Aktionär der beklagten Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung vom 28. August 2008 wurden sechs Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 5. Februar 2009 legten diese Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt nacheinander nieder.Der Kläger hat beantragt, die Beschlüsse der Hauptversammlung über... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2012
- II ZR 55/11 -

Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft grundsätzlich zulässig

Besondere Gründe für vorzeitige Wiederbestellung nicht erforderlich

Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Vorstandsmitglied vorzeitig wiederbestellt werden kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft, an der zwei Familienstämme beteiligt sind. Am Tag vor der Hauptversammlung vom 7. Juli 2007 beschloss der Aufsichtsrat, zwei Vorstandsmitglieder, die einem Familienstamm zuzurechnen waren, unter "einvernehmlicher Aufhebung" ihrer noch bis zum Januar 2010 laufenden Bestellung für jeweils... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2011
- II ZR 124/10 -

Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft: Unzutreffende Hinweise zur Bevollmächtigung führen nicht zur Nichtigkeit von Beschlüssen

Aktionären der Deutschen Bank mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung erfolglos

unzutreffende Angaben zur Bevollmächtigung in der Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft nach der bis 31. August 2009 geltenden Fassung von § 121 Abs. 3 AktG führen nicht zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Aktionäre der Beklagten, der Deutschen Bank AG. Sie haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen mehrere Beschlüsse erhoben, die auf der Hauptversammlung der Beklagten am 29. Mai 2008 gefasst wurden.Das Landgericht Frankfurt am Main stellte in seiner Verhandlung fest, dass die auf der Hauptversammlung gefassten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.04.2011
- II ZR 237/09 und II ZR 244/09 -

BGH: Ausgeschlossener Minderheitsaktionär hat keinen Anspruch auf festen Ausgleich nach Übertragung von Aktien auf Hauptaktionär

Nach wirksamen Übergang von Aktien auf Hauptaktionär kann Minderheitenaktionär keine Ausgleichszahlung mehr für zurückliegendes Geschäftsjahr verlangen

Ein gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossener Minderheitsaktionär kann dann nicht mehr die einem außenstehenden Aktionär aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für ein zurückliegendes Geschäftsjahr verlangen, wenn alle Aktien der Minderheitsaktionäre im Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung für dieses Geschäftsjahr mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bereits auf den Hauptaktionär übergegangen sind. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Im zugrunde liegenden Fall waren die Kläger Aktionäre der Wella AG. Diese hatte sich 2004 in einem mit der Beklagten als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, ihren Gewinn an die Beklagte abzuführen. Nach dem Vertrag schuldete die Beklagte den übrigen Aktionären der Wella AG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3,83... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2011
- II ZR 229/09 -

BGH bejaht Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs trotz wirksamer Eintragung

Minderheitenaktionär bei Verletzung des Gesetzes oder der Satzung trotz bereits erfolgter Handelsregistereintragung zur Anfechtung berechtigt

Minderheitsaktionäre, deren Aktien nach dem Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf einen Hauptaktionär übertragen werden sollen, verlieren nicht die Befugnis, diesen Beschluss wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung anzufechten, wenn der Übertragungsbeschluss vor Zustellung ihrer Klage in das Handelsregister eingetragen wird und ihre Aktien damit auf den Hauptaktionär übergehen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls waren Aktionäre der Beklagten, die bis zur Umwandlung in eine GmbH im Jahr 2009 eine Aktiengesellschaft war. In der Hauptversammlung der Beklagten vom 21. Dezember 2007 wurde die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin beschlossen (§ 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG*). Dagegen erhoben die Kläger Anfechtungsklagen, die zwischen... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 20.01.2011
- 5HK O 18800/09 -

Squeeze-out: Beschluss der Hypo Real Estate Holding AG zu Barabfindungen rechtmäßig

Regelungen zu Squeeze-out gemäß § 12 Abs. 4 des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (FMStBG) verstoßen nicht gegen Vorgaben des Grundgesetzes

Das Landgericht München I hat die Anfechtungsklagen von insgesamt 38 ehemaligen Aktionären der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) abgewiesen, mit denen diese sich gegen einen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wandten. Dieser verfügte, dass die Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von 1,30 Euro auf den Bund als Hauptaktionär übertragen wurden.

Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise hatte der Gesetzgeber für Unternehmen des Finanzsektors die Möglichkeit geschaffen, einen Squeeze out – also die Übertragung der Aktien von Minderheitsaktionären auf den Hauptaktionär gegen eine Barabfindung – durchzuführen, wenn dem Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin bereits 90 % und nicht erst 95 % der Aktien gehören. Mittels einer auf... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Beschluss vom 08.04.2010
- 5 HK O 12377/09 -

LG München legt EuGH Frage zu möglichem Verstoß des Bundes bei Übernahme der Hypo Real Estate vor

Gesetzliche Verkürzung der Einberufungsfrist verstößt möglicherweise gegen europäisches Recht

Das Landgericht München I hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob der Bund bei der Übernahme der Hypo Real Estate (HRE) gegen das Europarecht verstoßen hat.

Mehrere HRE-Aktionäre hatten den Beschluss der Hauptversammlung der HRE vom 2. Juni 2009 angefochten, mit dem das Grundkapital der HRE um bis zu 5,6 Mrd. € erhöht werden sollte, wobei die Aktionäre vom Bezug der im Zuge dessen neu ausgegebenen Aktien ausgeschlossen wurden. Die neuen Aktien durfte nur der Bund erwerben.Der HRE drohte in den Jahren 2008 und 2009 mehrfach... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2010
- II ZR 94/08 -

BGH zur Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre in der Hauptversammlung

Redezeitbeschränkung und Festsetzung eines Debattenschlusses durch Versammlungsleiter zulässig

Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann eine Satzungsregelung beschließen, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Kläger ist Aktionär der beklagten Aktiengesellschaft. Er wendet sich mit der Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft. Mit dem Beschluss* wurde in die Satzung der Gesellschaft eine Regelung eingefügt, wonach der Versammlungsleiter ermächtigt wurde, das Frage- und Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich zu beschränken. Dem Versammlungsleiter... Lesen Sie mehr




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