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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hanggrundstück“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 04.12.2012
- 7 L 963/12.KO -

Sanierungsmaßnahmen wegen eines Hangrutsches müssen verhältnismäßig sein

Zu den Voraussetzungen einer Anordnung zu Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an den Eigentümer eines Hanggrundstückes

Eine Grundstückseigentümerin in Vallendar kann vorläufig nicht zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wegen eines Hangrutsches verpflichtet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in Vallendar. Nachdem es im Februar 2011 zu einem Hangrutsch gekommen war, verlangte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) von der Antragstellerin die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und drohte die Ersatzvornahme an. Die Kosten der Maßnahmen wurden auf 111.800,-- € geschätzt. Gleichzeitig entschied die Behörde, dass der Bescheid sofort vollziehbar sei. Hiergegen legte die Eigentümerin Widerspruch ein und beantragte gleichzeitig die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.Der Antrag hatte Erfolg. Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens, so die Koblenzer... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.07.2011
- 7 B 10594/11.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Eigentümerin muss Hanggrundstück nach Erdrutsch kontrollieren und nach Ursachen untersuchen lassen

Eigentümerin für ordnungsgemäßen Zustand des Grundstücks verantwortlich

Kommt es auf einem Grundstück zu massiven Hangrutschungen, ist die Grundstückseigentümerin verpflichtet, die Grundstückssituation regelmäßig durch eine fachkundige Stelle kontrollieren zu lassen. Zudem muss sie das auf dem Grundstück austretende Wasser schadlos ableiten sowie die Boden- und Bodenwasserverhältnisse erkunden lassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall kam es am 5. Februar 2011 im oberen Bereich des Grundstücks der Antragstellerin zu Rutschungen, bei denen mehr als 100 m³ durchweichtes Erdreich und Schlamm abstürzten. Daraufhin gab die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung der Antragstellerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, die Hangsituation regelmäßig durch eine fachkundige Stelle kontrollieren,... Lesen Sie mehr




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