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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hanfanbau“ veröffentlicht wurden

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.01.2020
- 4 KLs 5/19 -

Verkauf von Hanfblütentee auch mit niedrigem THC-Gehalt strafbar

Gericht verhängt Freiheitsstrafen mit Bewährung wegen Verstößen gegen das Betäubungs­mittel­gesetz

Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass der Verkauf von Hanftee auch mit nur niedrigem THC-Gehalt strafbar ist und die beiden Angeklagten des Strafverfahrens wegen Verstößen gegen das Betäubungs­mittel­gesetz zu Freiheitsstrafen mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

Im zugrunde liegenden Verfahren konnte es als erwiesen angesehen werden, dass die Angeklagten mehrere Kilogramm unverarbeitete Cannabisblüten und -blätter im Ausland bestellten und in Gläser zu 2 g und 5 g-Portionen abfüllten. Die Gläser veräußerten sie mit der Aufschrift "Hanfblütentee" in zwei Ladengeschäften zu einem Preis von 10 Euro pro Gramm an Endverbraucher. Der Wirkstoffgehalt der in über 1.600 Gläsern veräußerten Pflanzenteile bewegte sich nach Gutachten des Landeskriminalamts überwiegend im Bereich von 0,2 % THC oder darunter, so dass insgesamt nur wenige Gramm des Wirkstoffs THC in den Verkehr gelangten.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.03.2003
- 208 C 141/02 -

Hanfanbau auf dem Balkon: Vermieter kann Mietverhältnis nicht gleich fristlos kündigen

Hanfanbau im kleinen Rahmen ist kein schwerwiegender Verstoß gegen Mieterpflichten, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt

Baut der Mieter nachweislich Hanfpflanzen auf dem Balkon seiner Wohnung an, so stellt dies noch keinen Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters dar. Wie das Amtsgericht Köln feststellte, kann ein Vermieter das Mietverhältnis nicht mit der Begründung kündigen, der Wohnungsnehmer habe den Anbau von Haschisch auf dem Balkon der Wohnung betrieben. Dies gilt auch, wenn gegen den Mieter diesbezüglich bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter ein Mietverhältnis zunächst aufgrund mehrerer ausstehender Monatsmieten schriftlich fristlos gekündigt. Nachdem die Mieter die Zahlungen jedoch nachholten, durften sie in der Wohnung verbleiben. Da kurz darauf wiederholt Zahlungen ausblieben, kündigte der Vermieter erneut. Die Stadt Köln verpflichtete sich daraufhin, alle ausstehenden Mietschulden... Lesen Sie mehr




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