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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Handwaschbecken“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 03.12.2013
- 274 C 14644/13 -
Fußverletzung durch ein aus der Wand gebrochenes Handwaschbecken begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Reisemängeln
Obhuts- und Fürsorgepflicht des Reiseveranstalters umfasst keine plötzlich auftretenden, unvorhersehbaren Schäden
Ein Reiseveranstalter haftet nicht wegen eines Reisemangels, wenn ein ursprünglich ordnungsgemäß angebrachtes Waschbecken aus der Wand bricht, dies nicht vorhersehbar und die Lockerung nicht erkennbar war. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens stammt aus Hannover und buchte bei einem Münchener Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Fuerteventura vom 15. September 2012 bis 6. Oktober 2012 zum Preis von 1.158 Euro inklusive Transfer und Halbpension. Am 16. September 2012 löste sich das Waschbecken im Bad seines Hotelstudios aus der Halterung und zerbrach am Boden. Es fiel auf den rechten Fuß des Klägers, wodurch dieser eine Prellung am Fußrücken und ein ausgeprägtes Hämatom an der Fußsohle und am Fußrücken erlitt sowie anhaltende Schmerzen. Deshalb konnte er den Urlaub nicht mehr genießen und insbesondere keinen Sport mehr treiben.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 30.04.2007
- 314 a C 72/06 -
Mietminderung: Optische Mängel durch Spakbildung und Schimmelbildung in Silikonverfugung sowie Risse in den Fliesen des Badezimmers und im Waschbecken
Mietminderung von 3 % bei optischen Mängeln des Bades
Weist ein Bad aufgrund der Spak- und Schimmelbildung in der Silikonverfugung der Badewanne sowie der Risse in den Fliesen und des Waschbeckens optische Mängel auf, ist eine Mietminderung von 3 % gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da ihr Bad wegen verschiedener Mängel unansehnlich gewesen sei. So hatte die Silikonverfugung der Badewanne an mehreren Stellen großflächig schwarze Spak- und Schimmelbildung aufgewiesen. Zudem befanden sich in den Wandfliesen zahlreiche Haarrisse. Außerdem befand sich ein langer Haarriss quer über den Fußboden... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.11.1994
- 64 S 189/94 -
Eingefrorene Wasserleitungen und Rohre, undichte Spüle, nicht funktionierender Durchlauferhitzer und weitere Mängel berechtigen zu einer Mietminderung
Nicht ordnungsgemäßes Abschließen eines Unterschrankes stellt unerhebliche Beeinträchtigung dar
Sind die Wasserleitungen und Rohre im Bad eingefroren, die Spüle undicht, so dass Wasser austritt und funktioniert der Durchlauferhitzer nicht richtig, so ist eine Minderung des Mietzinses gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Mietwohnung minderten aufgrund diverser Mängel ihre Miete. So war der Ablauf des Handwaschbeckens undicht, Fenstergriffe fehlten, der Durchlauferhitzer funktionierte nicht richtig, die Toilettenspülung war zu stark und funktionierte daher nicht richtig, die Wasserleitungen und Rohre im Bad waren zugefroren, die Gemeinschaftsantenne... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.08.2012
- VG 14 K 113.11 -
EU-Hygiene-Verordnung: Handwaschbecken an Marktständen nicht erforderlich
Marktstandbesitzerin muss lediglich für geeignete Hygienevorrichtungen in der Nähe des Marktstandes sorgen
Marktstände müssen nicht über Handwaschbecken verfügen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall verkauft die Klägerin auf Berliner Wochenmärkten von ihr erzeugte Backwaren an Marktständen. Anlässlich einer Kontrolle Anfang Dezember 2010 stellte das Bezirksamt Mitte von Berlin an einem solchen Marktstand fest, dass an der von der Klägerin vorgehaltenen Handwaschgelegenheit kein Wasser gezapft werden konnte, da die Leitung eingefroren war. Daraufhin... Lesen Sie mehr
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