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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Handtuchheizkörper“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 02.03.2017
- 67 S 375/16 -

Wandhängendes WC und Strukturheizkörper als Handtuchwärmer wohnwerterhöhend, keine Wohnwerterhöhung jedoch bei unter­dimensioniertem Fahrradabstellraum

Keine Wohnwertminderung wegen innenliegendem Badfenster mit Sichtschutz sowie vom Bad ausgehende Geruchs- und Lärmbelästigung

Ein wandhängendes WC und ein Strukturheizkörper als Handtuchwärmer sind als wohnwerterhöhenden Merkmale zu werten. Ein abschließbarer Fahrradabstellraum führt nicht zu einer Wohnwerterhöhung, wenn er zu klein ist. Ein innenliegendes Badfenster sowie eine vom Bad ausgehende Geruchs- und Geräuschbelästigung stellen keine wohnwertmindernde Merkmale dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Wohnungsmieterin einer Mieterhöhung mit Wirkung zum 1. September 2015 zustimmen. Da die Mieterin die Berechnung der Vermieter für unzutreffend hielt, weigerte sie sich dem nachzukommen. So bemängelte sie, dass das Bad nicht überwiegend gefliest war. Zudem verfügte das Bad über ein in die Wohnung gerichtetes Fenster, weshalb die Mieterin eine Sichtschutzbeklebung anbrachte, was zu einer Verdunkelung des Bads führte. Ihrer Meinung nach liege damit das Negativmerkmal "Bad ohne Fenster" vor. Weiterhin kam es aufgrund eines zentimeterbreiten Spaltes an der Badezimmertür zu einer Geruchs-und Geräuschbelästigung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 22.03.2011
- 65 S 321/10 -

Installation eines Handtuchheizkörpers stellt Modernisierungs­maßnahme dar

Gebrauchswert des Bades wird erhöht

Installiert der Vermieter im Bad statt einer Wandheizung einen Handtuchheizkörper, so erhöht dies den Gebrauchswert des Bades und stellt daher eine Modernisierungs­maßnahme dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stritt sich die Mieterin einer Wohnung mit der Vermieterin darüber, ob der neu installierte Handtuchheizkörper eine Verbesserung der Mietsache darstellte.Das Landgericht Berlin stellte fest, dass die Installation eines Handtuchheizkörpers eine Modernisierungsmaßnahme darstellt. Denn dadurch werde der objektive Gebrauchswert... Lesen Sie mehr




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