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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Handelsvertretervertrag“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht München, Urteil vom 26.01.2012
- 23 U 3798/11 -

Kündigung eines Handelsvertreter­vertrags per E-Mail zulässig

Schriftform­erfordernis wird bei telekommunikativer Übermittlung gewahrt (§ 127 Abs. 2 BGB)

Ist vertraglich für eine Kündigung die Schriftform vorausgesetzt, so genügt zur Wahrung des Schriftform­erfordernis die Übermittlung der Kündigung per E-Mail. Denn das Schriftform­erfordernis wird bei einer telekommunikativen Übermittlung gewahrt (§ 127 Abs. 2 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien über Schadensersatzansprüche. Dabei kam es insbesondere auf die Beantwortung der Frage an, ob der Handelsvertretervertrag wirksam gekündigt wurde. Die ordentliche Kündigung erfolgte per E-Mail. Im Handelsvertretervertrag war vereinbart, dass die ordentliche Kündigung schriftlich erfolgen muss. Der Kläger war daher der Meinung, es habe keine wirksame Kündigung vorgelegen.Das Oberlandesgerichts München entschied gegen den Kläger. Die ordentliche Kündigung durch eine E-Mail sei wirksam gewesen. Zwar habe der Handelsvertretervertrag eine schriftliche Kündigung vorausgesetzt.... Lesen Sie mehr