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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Handelsregisternummer“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Urteil vom 06.12.2011
- 5 U 144/10 -
Impressumspflicht: Fehlende Angabe des Handelsregisters, der Registernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellt keinen Bagatellverstoß dar
Spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen liegt vor
Fehlen im Impressum eines Internethändlers Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so stellt dies kein Bagatellverstoß vor. Eine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen liegt vor. Ein Recht zur Abmahnung besteht daher. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall mahnte ein Mitbewerber einen Autohändler ab, weil dieser es unterließ auf seiner Internetpräsenz Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu machen. Der Mitbewerber hielt dies für einen Wettbewerbsverstoß. Nachdem der Autohändler zwar die geforderte Unterlassungserklärung abgeben hatte, sich aber weigerte die Abmahnkosten zu erstatten, erhob der Mitbewerber Klage. Das Landgericht Berlin wies die Klage mit der Begründung ab, dass eine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen nicht vorgelegen habe und daher die Abmahnung zu Unrecht erfolgt sei. Gegen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2010
- 103 O 34/10 -
Impressumspflicht: Kein Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe des Handelsregisters, der Registernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Recht zur Abmahnung besteht wegen mangelnder spürbarer Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen nicht
Wird im Impressum weder das Handelsregister noch die Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben, so ist darin kein Wettbewerbsverstoß zu sehen. Die Verbraucherinteressen werden nicht spürbar beeinträchtigt. Ein Recht zur Abmahnung besteht für einen Mitbewerber daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte ein über das Internet tätiger Autohändler keine Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum. Ein Mitbewerber sah darin ein Wettbewerbsverstoß und mahnte den Autohändler ab. Dieser gab eine Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 € zu... Lesen Sie mehr