wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Handelsregisternummer“ veröffentlicht wurden

Kammergericht Berlin, Urteil vom 06.12.2011
- 5 U 144/10 -

Impressumspflicht: Fehlende Angabe des Handelsregisters, der Registernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellt keinen Bagatellverstoß dar

Spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen liegt vor

Fehlen im Impressum eines Internethändlers Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so stellt dies kein Bagatellverstoß vor. Eine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen liegt vor. Ein Recht zur Abmahnung besteht daher. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall mahnte ein Mitbewerber einen Autohändler ab, weil dieser es unterließ auf seiner Internetpräsenz Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu machen. Der Mitbewerber hielt dies für einen Wettbewerbsverstoß. Nachdem der Autohändler zwar die geforderte Unterlassungserklärung abgeben hatte, sich aber weigerte die Abmahnkosten zu erstatten, erhob der Mitbewerber Klage. Das Landgericht Berlin wies die Klage mit der Begründung ab, dass eine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen nicht vorgelegen habe und daher die Abmahnung zu Unrecht erfolgt sei. Gegen... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2010
- 103 O 34/10 -

Impressumspflicht: Kein Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe des Handelsregisters, der Registernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Recht zur Abmahnung besteht wegen mangelnder spürbarer Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen nicht

Wird im Impressum weder das Handelsregister noch die Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben, so ist darin kein Wettbewerbsverstoß zu sehen. Die Verbraucherinteressen werden nicht spürbar beeinträchtigt. Ein Recht zur Abmahnung besteht für einen Mitbewerber daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall machte ein über das Internet tätiger Autohändler keine Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum. Ein Mitbewerber sah darin ein Wettbewerbsverstoß und mahnte den Autohändler ab. Dieser gab eine Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 € zu... Lesen Sie mehr




Werbung