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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Handeln auf eigene Gefahr“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.09.2017
- 2 U 11/17 -

Schwimmbadbetreiber darf gleichzeitiges Springen von mehreren Ebenen eines Sprungturms nicht erlauben

Haftung des Schwimm­bad­betreibers für Badeunfall eines Badegastes

Ein Schwimmbadbetreiber darf das gleichzeitige Springen von mehreren Ebenen eines Sprungturms nicht erlauben. Kommt es zu einem Badeunfall, weil ein Springer auf einen noch im Eintauchbecken befindlichen Badegast trifft, haftet dafür der Schwimmbadbetreiber. Jedoch kann dem verunglückten Badegast ein Mitverschulden wegen "Handelns auf eigener Gefahr" angerechnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2015 verunglückte ein 35-jähriger Familienvater bei einem Badeunfall in einem Freibad tödlich. Er war von einem Sprungturm aus 5 m Höhe in das Eintauchbecken gesprungen. Kurz nach ihm sprang ein anderer Badegast vom 10 m Turm und prallte im Eintauchbecken mit dem Familienvater zusammen. Der Familienvater erlitt dabei schwere Kopfverletzungen, woran er verstarb. Es war gängige Praxis im Freibad, dass sämtliche Plattformen des Sprungturms zeitgleich offen waren. Jeder Badegast, der springen wollte, vergewisserte sich zunächst, ob das Eintauchbecken frei war und rief dann laut zum Beispiel "5er springt".... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Hinweisverfügung vom 04.09.2017
- 4 U 1178/17 -

Oberlandesgericht Nürnberg zu den Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungs­aus­schlusses und des Handelns auf eigene Gefahr

Haftungsausschluss kommt unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr nicht in Betracht

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass für die Annahme eines stillschweigenden Haftungs­aus­schlusses hohe Anforderungen gelten, insbesondere kann ein solcher nicht angenommen werden, wenn der Schädiger eine Haft­pflicht­versicherung hat. Derjenige, der sich bewusst oder fahrlässig Gefahren aussetzt, willigt zwar nicht in die Schädigung ein, kann aber wegen Mitverschuldens verpflichtet sein, seinen Schaden ganz oder zum Teil selbst zu tragen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist die Krankenkasse des Geschädigten und verlangt von dem Beklagten aus übergegangenem Recht Schadensersatz. Hintergrund ist ein tragischer Vorfall: Der Beklagte und der Geschädigte wollten gemeinsam das Benzin aus dem Tank eines stillgelegten Pkw ablassen. Beide lagen unter dem aufgebockten Fahrzeug. Zunächst bohrte der Geschädigte mit einem... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.03.2009
- VI ZR 166/08 -

Schadenersatz nach Pferdetritt: Kein Ausschluss der Tierhalterhaftung wegen Verwirklichung des berufstypischen Risikos eines Tierarztes

Beauftragter Tierarzt handelt nicht auf eigene Gefahr

Wird ein Tierarzt während der ärztlichen Versorgung eines Pferds getreten, so steht ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Tierhalter zu. Die Tierhalterhaftung ist nicht wegen der Verwirklichung eines berufstypischen Risikos ausgeschlossen. Denn ein beauftragter Tierarzt handelt nicht auf eigene Gefahr. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2006 wurde ein Tierarzt während des Versuchs bei einem Pferd eine rektale Fiebermessung durchzuführen getreten. Aufgrund der dadurch erlittenen Verletzungen klagte er gegen die Tierhalterin auf Schadenersatz.Sowohl das Landgericht Bochum als auch das Oberlandesgericht Bochum... Lesen Sie mehr

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Landgericht Bielefeld, Urteil vom 21.03.2012
- 21 S 38/11 -

Katzenbiss bei Versuch der Entfernung einer in Hotelzimmer eingedrungenen Katze: Katzenhalter haftet auf Schadenersatz und Schmerzensgeld

Entfernungsversuch des Hotelgastes stellt kein Handeln auf eigene Gefahr und dar / Kein Mitverschulden

Wird ein Hotelgast bei dem Versuch der Entfernung einer in das Hotelzimmer eingedrungenen Katze gebissen, so haftet der Katzenhalter auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Entfernungsversuch des Hotelgastes stellt zudem kein Handeln auf eigene Gefahr oder ein Mitverschulden dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Ehepaar von einem Spaziergang auf ihr Hotelzimmer zurückkam, fand es eine Katze vor. Diese war über die geöffnete Balkontür des Nachbarzimmers in das Zimmer des Ehepaares gelangt. Bei dem Versuch die Katze aus dem Raum zu entfernen, wurde die Ehefrau in die linke Hand gebissen. Die Bissverletzung machte eine stationäre und ambulante... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.05.2005
- VI ZR 238/04 -

Tierhalterhaftung: Aggressive und bissige Hunde begründen erhöhte Sorgfalts­anforderung an der Beaufsichtigung

Handeln auf eigene Gefahr nur bei Bewusstsein der Gefährdung

Wer aggressive und bissige Hunde hält, den treffen hinsichtlich der Beaufsichtigung und Verwahrung der Hunde erhöhte Sorgfaltspflichten. Zudem setzt ein Handeln auf eigene Gefahr das Bewusstsein der Gefährdung voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hielt sich der Besitzer eines Reiterhofs unter anderem zwei Rottweiler. Sowohl ein Schild an der Toreinfahrt des umzäunten Grundstücks als auch eines an der Haustür des Wohnhauses warnten vor der Gefährlichkeit der Hunde. In den Zeiten von Publikumsverkehr befanden sich die Hunde in einem Zwinger. Im September 2001 wollte ein Mann seine damalige Verlobte von... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.04.2013
- VI ZR 13/12 -

Haftung nach Reiterunfall: Fehlendes Einverständnis des Pferdehalters zum Reiten begründet grundsätzlich keinen Haftungsausschluss

Haftungsausschluss wegen Handelns auf eigene Gefahr nur in engen Ausnahmefällen

Kommt eine Person bei dem Versuch ein Pferd zu reiten zu Schaden, so ist es grundsätzlich unbeachtlich, ob der Halter dazu sein Einverständnis gab. Ein Haftungsausschluss wegen des Handelns auf eigene Gefahr kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall kam eine Frau im September 2006 zu Schaden als sie versuchte ein Pferd zu reiten. Sie erlitt eine Oberkieferfraktur und eine Schädelplatzwunde. Aufgrund des Vorfalls verlangte sie von der Halterin des Pferdes Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 20.000 €. Diese lehnte jedoch eine Haftung ab, da sie kein Einverständnis zum Reiten des Pferdes gegeben habe und... Lesen Sie mehr




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