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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hagelschäden“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2014
- 122 C 6798/14 -

Prozentualer Abschlag bei Kostenerstattung wegen Insanspruchnahme einer freien Werkstatt statt vertraglich vereinbarter Werkstattbindung zulässig

Versicherung muss bei Beauftragung einer freien Werkstatt statt der Vertragswerkstatt nur 85 Prozent der Kosten ersetzt

Wer eine Werkstattklausel mit der Versicherung vereinbart hat, eine Reparatur jedoch bei einer freien Werkstatt in Auftrag gibt, muss einen prozentualen Abschlag bei der Erstattung der Kosten hinnehmen, auch wenn die Stundensätze der freien Werkstatt mit denen der Vertragswerkstatt identisch sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 20. Juni 2013 erlitt der Pkw VW Golf des Klägers einen Hagelschaden. Der Kläger aus Buchloe hat für sein Fahrzeug bei einer Versicherung mit Sitz in München eine Fahrzeugvollversicherung abgeschlossen, bei der auch Hagelschäden mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro mitversichert sind. Die Reparatur des Fahrzeugs kostete 6.644,16 Euro. Der Kläger reichte die Rechnung bei der beklagten Versicherung ein. Diese erstattete nur 5.497,53 Euro, kürzte also die Rechnung um 15 Prozent. Die Versicherung begründete dies damit, dass nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Versicherungsvertrag zugrunde... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.06.2013
- 5 W 43/13 -

Durch geschmolzenen Hagel entstandener Wasserschaden ist kein Hagelschaden

Hauratsversicherung gemäß § 5 Nr. 1 VHB 2008 von Leistungspflicht befreit / Wechsel des Aggregatszustands des Hagels

Entstehen durch geschmolzenen Hagel Wasserschäden, so liegen keine Hagelschäden vor. Die Haus­rat­versicherung ist daher gemäß § 5 Nr. 1 VHB 2008 nicht verpflichtet, für die Schäden aufzukommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines massiven Hagelschauers im September 2011 drangen in den Keller eines Wohnhauses erhebliche Mengen Hagelkörner ein. Nachdem diese geschmolzen waren, richtete das Schmelzwasser Schäden an den im Keller abgestellten Hausratsgegenständen an. Zum Eintritt des Hagels kam es, da nach Behauptungen des Geschädigten der Hagel die ordnungsgemäß... Lesen Sie mehr




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