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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gynäkologie“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.05.2015
- 26 U 2/13 -
Ungewollte Schwangerschaft: Keine Haftung des Arztes wegen unerkannter Anomalie bei Patientin
Diagnoseirrtum des Arztes begründet keine Haftung
Ein Arzt, der aus vollständig erhobenen Befunden einen falschen Schluss zieht, unterliegt einem - für sich allein noch nicht haftungsbegründenden - Diagnoseirrtum. Deswegen kann einem Gynäkologen nicht vorzuwerfen sein, dass er einer Patientin zur Empfängnisverhütung eine Spirale einsetzt, nachdem er eine durch gebotene Untersuchungen kaum erkennbare Anomalie der Patientin, für die es zuvor auch keinen Anhaltspunkt gab, nicht diagnostiziert hatte, auch wenn die Spirale aufgrund der Anomalie eine Empfängnis nicht verhüten konnte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bielefeld.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der beklagte Gynäkologe aus Bad Oeynhausen setzte der Klägerin aus Bad Oeynhausen im Mai 2005 eine Spirale zur Empfängnisverhütung ein. Etwa 2 Jahre später wurde die Klägerin schwanger, Ende 2007 gebar sie eine gesunde Tochter. Vom Beklagten und seiner mit verklagten ärztlichen Praxis haben die Klägerin und ihr ebenfalls klagender Lebensgefährte Schadensersatz mit der Begründung verlangt, der Beklagte habe im Rahmen der von ihm durchgeführten Ultraschallkontrolle eine bei der Klägerin vorliegende Anomalie einer doppelten Anlage von Vagina und Uterus erkennen und deswegen vom Einsetzen einer Spirale absehen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.02.2015
- 4 StR 328/14 -
Verurteilung eines Gynäkologen wegen heimlicher Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen bestätigt
Bildaufnahmen verletzen höchstpersönlichen Lebensbereich
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Frauenarztes verworfen, der vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) u.a. wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in 1.467 Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Zudem wurde dem Arzt ein Berufsverbot hinsichtlich gynäkologischer Behandlungen für die Dauer von vier Jahren auferlegt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts fotografierte oder filmte der Angeklagte in den Jahren 2008 bis Mitte 2011 im Behandlungszimmer seiner Praxis im Rahmen seiner Tätigkeit als niedergelassener Frauenarzt in einer Vielzahl von Fällen heimlich die gynäkologische Untersuchung seiner Patientinnen, ohne dass für eine bildliche Dokumentation der Untersuchung eine medizinische Notwendigkeit... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2014
- VI ZR 187/13 -
BGH: Behandelnder Gynäkologe haftet nur für Behandlungsfehler
Haftung bei einem teils schicksalhaft, teils behandlungsfehlerhaft verursachten Gesundheitsschaden
Wenn Gesundheitsschäden während der Geburt zum Teil auf schicksalhafte Ereignisse und zum Teil auf Behandlungsfehler beruhen und sich die Schadensanteile medizinisch unterscheiden lassen, so haftet der behandelnde Gynäkologe nur für die Schäden, die durch die Behandlungsfehler entstanden sind. Dies hat der Bundesgerichtshof nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zugrundeliegenden Fall erlitt der Kläger im Zusammenhang mit seiner Geburt einen schweren Gesundheitsschaden. Deswegen nahm er den behandelnden Gynäkologen, die Hebamme, eine Kinderkrankenschwester und den Träger des Beleg-Krankenhauses auf Schadensersatz in Anspruch.Im ersten Teil des Verfahrens erging zum Anspruchsgrund ein rechtskräftiges Grund- und Teilendurteil... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.09.2013
- 26 U 88/12 -
Frauenarzt haftet nicht wegen zu spät erkannter Brustkrebserkrankung bei zuvor unauffälligen Tast- und Sonografiebefunden
Schwerwiegende Brustkrebserkrankung einer 40 Jährigen wurde nicht zu spät erkannt und behandelt
Einem Frauenarzt, der bei einer durchgeführten Vorsorgebehandlung mit unauffälligen Tast- und Sonografiebefunden keine weiteren Untersuchungen veranlasst, kann nicht vorgeworfen werden, eine ein Jahr später diagnostizierte, schwerwiegende Brustkrebserkrankung der Patientin zu spät erkannt und behandelt zu haben. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Die klagende Patientin des zugrunde liegenden Streitfalls befand sich seit 2006 in der Krebsvorsorgebehandlung des beklagten Frauenarztes. Bei zwei im Jahre 2007 durchgeführten Untersuchungsterminen - bei einem erhob der Beklagte auf Wunsch der Klägerin neben einem Tast- auch einen Sonografiebefund - stellte der Beklagte keine Auffälligkeiten fest. Bei einem Folgetermin im Frühjahr... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.08.2013
- 3 U 57/13 -
Frauenarzt haftet bei zu spät erkannter Brustkrebserkrankung
Unterlassener Hinweis zur Teilnahme an Mammographiescreening ist als grober Behandlungsfehler zu bewerten
Ein Frauenarzt haftet auf Schadensersatz, weil er einer Patientin, bei der im Jahre 2010 Brustkrebs diagnostiziert wurde, nicht bereits bei der im Jahre 2008 durchgeführten Krebsvorsorgeuntersuchung zu einem Mammographiescreening geraten hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter teilweiser Abänderung der Entscheidung des Landgerichts Essen.
Im zugrunde liegenden Fall befand sich die heute 66jährige Klägerin aus Dorsten seit langen Jahren in frauenärztlicher Behandlung beim beklagten Arzt in Dorsten. Der Beklagte nahm jährliche Brustkrebsvorsorgeuntersuchungen vor, bei denen er neben der klinischen Untersuchung eine Ultraschalluntersuchung (Sonographie) der Brust veranlasste. Im Jahre 2001 fand eine Mammographie statt,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.05.2013
- 26 U 140/12 -
Nicht erkanntes Darmkarzinom muss kein ärztlicher Behandlungsfehler eines Gynäkologen sein
Gynäkologe haftet nicht für Nicht-Erscheinen der Patientin zum Kontrolltermin nach Überweisung an zuständigen Facharzt
Ein Gynäkologe darf eine Patientin mit Unterleibsschmerzen nach dem Ausschluss eines pathologischen, gynäkologischen Befundes zur weiteren Abklärung an einen Urologen überweisen und muss zunächst keine weitergehenden Untersuchungen veranlassen. Er haftet nicht, wenn die Patientin ihn in der Folgezeit nicht erneut kontaktiert und später aufgrund eines erst ca. 6 Monate nach der gynäkologischen Behandlung diagnostizierten Darmkarzinoms verstirbt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Fall ließ sich die seinerzeit 50 Jahre alte Patientin aus Lübbecke aufgrund von Unterleibsschmerzen im Oktober 2007 vom beklagten Gynäkologen aus Lübbecke behandeln. Nach der Abklärung gynäkologischer Fragestellungen, die keinen pathologischen Befund ergaben, überwies der Beklagte die Patientin an einen Urologen, der in einem an den Beklagten und den Hausarzt der... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.07.2010
- 5 StR 386/09 -
BGH: Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des extrakorporal erzeugten Embryos nicht strafbar
Diagnostik mindert schwerwiegende Gefahren eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs aufgrund einer Behinderung des Kindes
Die Präimplantationsdiagnostik bei Embryonen, die aus künstlicher Befruchtung entstanden sind, ist zulässig und nicht strafbar, um schwere genetische Schäden auszuschließen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall hat das Landgericht Berlin den Angeklagten, einen Frauenarzt mit dem Schwerpunkt Kinderwunschbehandlung, vom Vorwurf einer dreifachen strafbaren Verletzung des Embryonenschutzgesetzes freigesprochen.In den Jahren 2005 und 2006 wandten sich drei Paare mit dem Ziel einer extrakorporalen Befruchtung an den Angeklagten. In allen Fällen wies einer... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 17.09.2008
- 25 O 35/08 -
Ärztliche Verschwiegenheit gilt auch für minderjährige Patienten
Zeigt Patientin nötige Reife und Einsichtsfähigkeit um eigenständige Entscheidung zu treffen, müssen Eltern nicht informiert werden
Bittet ein minderjähriger Patient seinen Arzt darum, die Eltern nicht zu informieren, so unterliegt der Arzt auch hier grundsätzlich der Schweigepflicht. Das gilt mindestens dann, wenn der Patient die Reife und Einsichtsfähigkeit zeigt, um Entscheidungen selbst zu treffen. Das entschied das Landgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall nahm ein 15-jähriges Mädchen einen Termin bei ihrer Gynäkologin wahr, um sich ein Mittel zur Empfängnisverhütung verschreiben zu lassen. Die Mutter des Mädchens wartete in dieser Zeit im Wartezimmer. Als sich im Rahmen der Untersuchung herausstellte, dass sie schwanger war, wünschte die Patientin einen Schwangerschaftsabbruch und bat ausdrücklich darum, die... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2009
- S 14 KA 166/07 -
Keine Anti-Baby-Pille nur zur Aknebehandlung: Arzt muss Regress leisten
Anti-Baby-Pille ist kein Arzneimittel
Ein Arzt, der die Anti-Baby-Pille nur zur Behandlung von Akne verordnet hat, muss Regress an die gesetzliche Krankenkasse leisten. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf auf die Klage eines Frauenarztes aus Euskirchen entschieden.
Nach Ansicht der Richter müssen gesetzliche Krankenversicherungen i. d. R. nur für Arzneimittel zahlen. Die Anti-Baby-Pille sei aber grundsätzlich kein Arzneimittel, da sie nicht der Behandlung einer Krankheit, sondern der Empfängnisverhütung diene. Den Einwand des Gynäkologen, mit der Anti-Baby-Pille habe er Hautprobleme wirksam und kostengünstig behandeln wollen, ließ das Gericht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2006
- VI ZR 48/06 -
Arzt haftet für Unterhalt nach fehlerhaften Verhütungsmaßnahmen
Eltern erhalten Unterhaltsschadenersatz bis zur Volljährigkeit des "ungewollten" Kindes
Kommt es infolge einer fehlerhaften Verhütungsbehandlung durch den Frauenarzt zu einer ungewollten Schwangerschaft, können Eltern von diesem den gesamten Unterhalt für ihr Kind verlangen. Dieser Anspruch besteht nicht nur für die Mutter sondern auch für ihren nicht verheirateten Partner. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Klägerin ist Mutter eines im Dezember 2002 geborenen gesunden Sohnes. Sie verlangt von ihrem Gynäkologen, dem Beklagten, aus eigenem und aus abgetretenem Recht des Kindsvaters Ersatz des den Eltern durch die Unterhaltsverpflichtung entstandenen und noch entstehenden Schadens.Der Beklagte hatte es übernommen, der Klägerin im Januar 2002 das lang wirkende Verhütungsmittel... Lesen Sie mehr
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