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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Giftschlangen“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.2003
- 14 Wx 51/03 -

Halten von Giftschlangen sowie Pfeilgiftfröschen in Eigentumswohnung unzulässig

Beängstigte Wohnungseigentümer haben Anspruch auf Unterlassung

Ein Wohnungseigentümer darf in seiner Wohnung keine Giftschlangen sowie Pfeilgiftfrösche halten. Die Angst vor den Gefahren solcher Tiere berechtigt die übrigen Wohnungseigentümer auf Entfernung der Tiere zu klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer hielt in seiner Wohnung unter anderem 25 bis 30 Giftschlangen und 6 Pfeilgiftfrösche. Der Nachbar über ihm hielt dies hingegen für unzulässig und beantragte daher vor dem Amtsgericht die Beseitigung der Tiere. Er verwies auf eine Geruchsbelästigung sowie die Gefahr eines Entweichens der Tiere.Das Amtsgericht lehnte den Antrag auf Beseitigung der Schlangen und Frösche ab. Auf die dagegen eingelegte Beschwerde des Nachbarn entsprach das Landgericht Freiburg dem Antrag. Da die Haltung der Tiere in der Eigentumswohnung einen übermäßigen Gebrauch... Lesen Sie mehr

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Landgericht Bochum, Beschluss vom 20.12.1988
- 7 T 767/88 -

Haltung von 30 Giftschlangen wegen Angst der Wohnungseigentümer unzulässig

Übermäßiger Gebrauch des Sondereigentums liegt vor

Werden in einer Eigentumswohnung 30 Giftschlangen gehalten und ruft dies bei anderen Wohnungseigentümern Ängste hervor, so stellt die Schlangenhaltung einen übermäßigen Gebrauch des Sondereigentums dar. Die Schlangen müssen daher aus der Wohnung entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hielt der Mieter einer Eigentumswohnung in 27 Terrarien etwa 40 Schlangen, von denen wiederum ca. 30 giftig waren. Eine benachbarte Wohnungseigentümerin gab an durch die Schlangenhaltung nicht mehr ruhig schlafen zu können und verlangte die Beseitigung der Schlangen.Das Landgericht... Lesen Sie mehr



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