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Mittwoch, 17. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ghetto“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Beschluss vom 20.05.2020
- B 13 R 9/19 R -

"Ghettoarbeit" während der NS-Zeit auch bei Verbleib im eigenen Haus begründet Anspruch auf Entschädigung

Zwangslage der Verfolgten mit dem Aufenthalt in einem Ghetto vergleichbar

Das Bundessozialgericht hat dem Kläger, der in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurde, einen Anspruch auf eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung unter Berücksichtigung von "Ghetto-Beitragszeiten" zugesprochen (Aktenzeichen: B 13 R 9/19 R).

Im hier vorliegenden Fall war der Kläger in der Zeit des Nationalsozialismus als Jude verfolgt worden und ging im sogenannten Generalgouvernement von seinem angestammten Wohnhaus aus einer Beschäftigung nach, indem er im Zeitraum von Januar 1940 bis März 1942 Reinigungsarbeiten gegen Entgelt im Sinne des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen im Ghetto (ZRBG) - hier Extraportionen Essen - durchführte.Die Bedingungen, unter denen dies erfolgte, sind denen eines zwangsweisen Aufenthalts in einem Ghetto im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 ZRBG zumindest im Wege der Analogie gleichzustellen. Das Erfordernis der Gleichstellung... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15.05.2019
- S 11 R 198/17 -

Keine Ghetto-Rente für Roma aus Serbien und Mazedonien

Lebensverhältnisse der Roma zu Zeiten der NS-Besatzung erfüllen laut historischem Sach­verständigen­gutachten nicht Voraussetzungen für Leben im Ghetto

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine zur Zeit der NS-Besetzung 6-10 Jahre alte Frau keinen Anspruch gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Anerkennung der von ihr behaupteten Beitragszeiten und auf Zahlung einer Regelaltersrente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) hat. Laut einem vom Sozialgericht eingeholten historischen Gutachten gab es keine Ghettos für Angehörige der Volksgruppe der Roma in Serbien und Mazedonien während der NS-Besatzung.

Auch 74 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs hat das Sozialgericht Berlin über Rentenansprüche von Verfolgten der NS-Zeit zu entscheiden. Die Fälle sind geprägt durch die erschütternden Schicksale der Kläger und die Schwierigkeit, nach so langer Zeit das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu ermitteln. Gestritten wird insbesondere um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitszeiten... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 07.02.2012
- B 13 R 40/11 R und  B 13 R 72/11 R -

Keine Sonderregelung für die Nachzahlung von "Ghetto-Renten"

Leistungen müssen rückwirkend für höchstens vier Jahre gezahlt werden

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass für Nachzahlungen aufgrund von Überprüfungsbescheiden zu so genannten Ghetto-Renten keine Sonderregeln gelten. Auch insoweit sind Leistungen rückwirkend für höchstens vier Jahre zu zahlen.

Das Bundessozialgericht hatte durch Urteile vom Juni 2009 den Zugang zu Ghetto-Renten erleichtert. Viele Rentenanträge, die nach der geänderten Rechtsprechung begründet waren, waren jedoch schon vorher unanfechtbar abgelehnt worden. Eine große Zahl ehemaliger Ghetto-Arbeiter beantragte des-halb bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern, die bindende Ablehnung früherer Renten-anträge... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2007
- S 26 R 501/05 -

NS-Verfolgte erstreitet Rentenzahlungen aufgrund ihrer Arbeit im Ghetto Theresienstadt

Die 1929 in Prag geborene Klägerin ist Jüdin und wurde vom NS-Regime verfolgt. Sie lebt seit 1948 in Israel. Von September 1943 bis Mai 1944 war sie in Theresienstadt und arbeitete dort als zahnärztliche Helferin in einer Klinik. Ihren Antrag auf Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung von Zeiten nach dem ZRBG lehnte die beklagte Rentenversicherung ab. Es fehle an dem für eine Rente notwendigen Vorliegen einer entgeltlichen und freiwilligen Beschäftigung in einem Ghetto. Theresienstadt sei vielmehr ein Arbeits- und Gefangenenlager gewesen.

Die dagegen erhobene Klage hatte Erfolg. Die zuständige 26. Kammer führt zur Begründung aus, dass es sich bei Theresienstadt damals um ein Ghetto gehandelt habe, da die Garnisonsstadt von Theresienstadt kein Lager, sondern eine (schon vorher) gewachsene Stadt gewesen sei, in der inzwischen nur noch Juden lebten. Es sei auch glaubhaft gemacht, dass sie dort aus eigenem Willensentschluss... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2005
- S 26 RJ 119/04 und S 26 RJ 5/04 -

Kaum Chancen auf positive Entscheidung bei Rentenanträgen ehemaliger Ghettobewohner

„Das „ZRBG“ oder auch „Ghetto-Gesetz“ ist nicht geeignet, Ansprüche für einen wirklich größeren Per­sonenkreis zu begründen und die von heute noch lebenden Ghetto-Insassen gehegten Erwartungen zu erfüllen.“ So urteilten die Richter des Sozialgerichts Düsseldorf in zwei Entscheidungen zum ZRBG.

„Die, die am schlechtesten dran waren, haben die geringsten Chancen auf Bewilligung einer Rente“, resümiert der vorsitzende Richter. Das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) verfolgt nach der Intention des Gesetzgebers das Ziel, ehemaligen Ghettobewohnern in der Zeit des 3. Reiches einen Rentenanspruch zu gewähren. Die Messlatte zur Erfüllung... Lesen Sie mehr




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