die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gezieltes Ansprechen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.09.2004
- I ZR 93/02 -
Werbende dürfen Passanten nicht grenzenlos belästigen
Wettbewerbswidriges Verhalten wegen unzumutbarer Belästigung liegt vor
Werden Passanten an öffentlichen Orten durch einen Werbenden gezielt angesprochen, ohne dass der Werbezweck eindeutig erkennbar ist, liegt eine unzumutbare Belästigung vor. Eine solche Werbemethode ist wettbewerbswidrig und daher unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Deutsche Telekom und Arcor darüber, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig sei, Passanten an öffentlichen Orten zur Werbung für Pre-Selection-Verträge gezielt und individuell anzusprechen. Die Telekom war der Meinung, dass ein Wettbewerbsverstoß unter dem Gesichtspunkt des belästigenden Anreißens von Kunden vorliege. Sie klagte daher auf Unterlassung dieser Werbeform. Arcor wiederum meinte, die Werbemethode könne aufgrund geänderter Gepflogenheiten und Wertungsmaßstäbe nicht mehr allgemein als wettbewerbswidrig angesehen werden.Das Landgericht Frankfurt a.M. gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.04.1960
- I ZR 24/59 -
BGH: Hersteller von Autokennzeichen dürfen vor Straßenverkehrsamt nicht gezielt Personen ansprechen
Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb liegt vor
Das gezielte Ansprechen von Passanten zu Werbezwecken ist belästigend und behindert die geschäftliche Betätigung von Mitbewerbern. Spricht ein Hersteller von Autokennzeichen daher Personen direkt vor dem Straßenverkehrsamt an, so handelt er wettbewerbswidrig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Hersteller von Kennzeichen für Kraftfahrzeuge warb im Jahr 1960 für seine Leistungen, in dem er Personen vor dem Straßenverkehrsamt direkt ansprach. Sein Betrieb befand sich gegenüber dem Amt in einem Hintergebäude. Ein Reklameschild am Eingang zum Hinterhof wies auf seinen Betrieb hin. Ein Mitbewerber, dessen Betriebsräume sich ebenfalls... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.04.2004
- I ZR 227/01 -
Gezieltes Ansprechen von Passanten zu Werbezwecken ist wettbewerbswidrig
Vorliegen eines unlauteren Wettbewerbs wegen Belästigung der Passanten
Das gezielte Ansprechen von Passanten auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu Werbezwecken ist grundsätzlich wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Werbende nicht als solcher zu erkennen ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall warben die Mitarbeiter eines Telekommunikationsanbieters auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Einkaufszentren mit Pre-Selection-Verträgen. Dazu traten sie auf Passanten zu und sprachen sie direkt an. Die Deutsche Telekom sah darin eine unzulässige Werbung und hielt dies für wettbewerbswidrig. Sie klagte daher auf Unterlassung. Das Landgericht Köln gab... Lesen Sie mehr