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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewinnbenachrichtigung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bremen, Urteil vom 22.02.2017
- 12 O 203/16 -

Werbung für "Gewinnreise" untersagt

Inanspruchnahme eines "Gewinns" darf nicht mit Erhebung zusätzlicher Kosten verknüpft werden

Das Landgericht Bremen hat dem Reiseanbieter Kompass Holidays GmbH, Bremen, untersagt, in Werbeschreiben mitzuteilen, dass der jeweilige Werbeadressat eine Reise gewonnen habe, wenn der Gewinner der Reise gleichwohl Kosten, insbesondere für einen Kerosinzuschlag, Flughafenzuschlag und/oder Saisonzuschlag, für die Reise tragen muss.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Unternehmen im April 2016 Werbeschreiben, sogenannte Gewinnmitteilungen, an Verbraucher verschickt. In diesem Schreiben wurde dem Verbraucher mitgeteilt, dass er eine 8-tägige Traumreise für zwei Personen in die Türkei gewonnen habe. Es wurde dann darauf hingewiesen, dass nur ein eventueller Flughafenzuschlag und/oder ein eventueller Saisonzuschlag anfielen. In einer Anlage zu dem Schreiben wurde dann unter der Rubrik "exklusive Leistungen" darauf hingewiesen, dass ein "Kerosinzuschlag" in Höhe von ca. 49 Euro vor Ort bei der Reiseleitung zu zahlen sei.In seiner Entscheidung teilt das Landgericht... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 27.06.2014
- 11 U 23/11 -

Geschäftspartner eines Postfachbetreibers haftet für Gewinnzusagen aus Werbeschreiben

Oberlandesgericht verpflichtet "Sender" einer Gewinnzusage zur Zahlung von 20.000 Euro

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Geschäftspartner eines Postfachbetreibers, über den Schreiben mit Geldgewinnzusagen an Verbraucher versandt wurden, zur Auszahlung von 20.000 Euro verpflichtet. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handelte es sich bei dem Schreiben um eine Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2007 erhielt die Klägerin ein Schreiben mit der Überschrift "Großes Deutschland Rätsel". Absender war die Firma "Buchungszentrumwest" mit einer Postfachanschrift aus Achim. In dem Schreiben heißt es auszugsweise: "Sie sind ein Gewinner Frau (es folgt der Name der Klägerin) ...". Neben dem Namen befindet sich unter der Kategorie... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 18.03.2010
- 21 U 2/10 -

Versandfirma muss Geld aus "Offizieller Gewinnmitteilung" auszahlen

Kundenanschreiben vermittelt eindeutig, dass Empfänger der Sendung bereits gewonnen hat

Eine "Shopping"-Firma, die einem Bezieher eines Versandkatalogs eine "Offizielle Gewinnmitteilung" beifügt, ist dazu verpflichtet das Geld an den teilnehmenden Kunden auch auszuzahlen. Die Firma kann nicht im Nachhinein auf weitere Gewinnvoraussetzungen im Fließtext der Gewinnmitteilung verweisen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.

Ein Mann aus Neustadt hatte einen Katalog zugesandt bekommen, dem eine "Offizielle Gewinnmitteilung" beigefügt war: "Und nun halten Sie sich fest, Herr W., das Unglaubliche ist wahr geworden: Die NGA Nationale Glücks-Agentur hat uns mitgeteilt, dass auf Ihre persönliche Losnummer ein Gewinn in Höhe von 13.400,- Euro entfallen ist." Der Neustädter klebte seine persönliche Losmarke auf... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 27.01.2009
- 226 C 238/08 -

Kaffeefahrt-Anbieter muss zahlen: Recht auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns

Schreiben vermischte "Bargeldgewinn" und "Rubbel-Los-Gewinn

Am 27. Januar 2009 verurteilte das Amtsgericht Charlottenburg ein Unternehmen, das ein einen Gewinn versprechendes Schreiben verschickt hatte, zur Zahlung von 1.500 Euro an die Empfängerin.

Das beklagte Unternehmen hatte die Klägerin in dem Schreiben als „nächste Rubbel-Los-Gewinnerin“ bezeichnet und sie aufgefordert, an einem bestimmten Termin an einer Ausflugsfahrt teilzunehmen. Dort solle ihr ein persönlicher Gewinn überreicht werden. Mitzubringen sei der beigefügte Scheckvordruck über 1.500 Euro, der nach Überprüfung der Personalien, vor Ort „durch eine originale Unterschrift... Lesen Sie mehr

Landgericht Koblenz, Beschluss vom 29.04.2008
- 12 S 30/08 -

1.500,- EUR im Werbebrief gewonnen: Verbraucherin klagt erfolgreich aus einer Gewinnzusage

Anspruch aus § 661 a BGB

Das Amtsgericht Lahnstein und das Landgericht Koblenz haben einer Verbraucherin Recht gegeben, die eine schriftliche Mitteilung über einen vermeintlichen Gewinn in Höhe von 1.500 Euro erhalten und von dem angegebenen Absender die Auszahlung des Gewinns verlangt hat.

Die Klägerin aus dem Kreis Bitburg-Prüm erhielt im Februar 2007 ein Schreiben, das mit den Worten: „Ganz Deutschland hat mitgemacht = Sie haben gewonnen !” überschrieben war. Darunter befand sich in kleiner Schrift der Zusatz „Einladung der Gewinner 5.-555. Preis”. In dem Schreiben heißt es weiter: „Sehr geehrte Frau ? [Klägerin], wir haben heute die wundervolle Aufgabe, Ihnen Frau... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.05.2008
- 1 StR 166/07 -

BGH entscheidet zur Strafbarkeit falscher Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im Versandhandel

Der Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zu diesem Straftatbestand "Strafbare Werbung" (§ 16 UWG) präzisiert. Er hat erstmals entschieden, dass auch dann ein einheitliches Gesamtangebot vorliegt, wenn die Entscheidung der Empfänger für die Warenbestellung von den Gewinnmitteilungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten beeinflusst werden soll (wirtschaftlicher Zusammenhang).

Mit Urteil vom 14. Juni 2006 hat das Landgericht Mannheim drei Angeklagte wegen strafbarer Werbung (§ 16 Abs. 1 UWG) zu Freiheitsstrafen verurteilt und den Verfall von Wertersatz gegen sie und zwei nebenbeteiligte Gesellschaften angeordnet. Bei zwei anderen nebenbeteiligten Gesellschaften hat es von Verfallsanordnungen abgesehen.Nach den Urteilsfeststellungen waren... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2005
- I ZR 279/02 -

BGH verbietet irreführende Werbung mit 0190er-Rufnummern für angebliche Gewinne

Wenn ein Unternehmen Gewinnbenachrichtigungen an Verbraucher schickt, darf es keine kostenpflichtigen 0190-Telefonnummern angeben, bei deren Anwahl lediglich eine Bandansage allgemein über die angeblichen Preise informiert. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Beklagten hatten unaufgefordert Schreiben an private Endverbraucher versandt, in denen diesen mitgeteilt wurde, sie hätten einen von vier abgebildeten Preisen gewonnen. Die Schreiben enthielten u. a. im Zusammenhang mit der Abbildung der Preise einen durch eine Umrandung eingerückten Hinweis, in dem unter der Angabe „GEWINN-AUSKUNFT“ eine 0190-Telefonnummer angeführt war. Unter... Lesen Sie mehr




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