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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewinnabschöpfung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.06.2018
- 2 U 5/17 -

Nichtnutzungsgebühr für Handys unzulässig - Nicht telefonieren darf nichts kosten

OLG Schleswig bestätigt Unzulässigkeit der Nichtnutzungsgebühr von mobilcom-debitel

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat die mobilcom-debitel GmbH dazu verurteilt, rechtswidrig erzielte Gewinne von 419.000 Euro zuzüglich Zinsen an den Bundeshaushalt abzuführen. Damit setzte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem langjährigen Rechtsstreit gegen das Mobil­funk­unternehmen durch. Den Gewinn hatte mobilcom-debitel durch unzulässige Gebühren für die Nichtnutzung von Handys erzielt.

Der vzbv hat erreicht, dass mobilcom-debitel keinen Profit aus einer zu Unrecht erhobenen Gebühr ziehen darf, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. Das Gericht hat außerdem klargestellt, dass von den abzuführenden Gewinnen keine fiktiven Kosten abgezogen werden dürfen.Der Mobilfunkdienstleister hatte eine Strafgebühr von 4,95 Euro von Kunden verlangt, die über drei Monate hinweg ihr Handy im gebuchten Tarif weder für einen Anruf noch für eine SMS nutzten. Diese Nichtnutzungsgebühr fiel zusätzlich zum monatlichen Paketpreis an. Der vzbv hatte mobilcom-debitel bereits im Mai 2011 abgemahnt und auf die Rechtswidrigkeit... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 19.03.2015
- 2 U 6/14 -

Mobilfunkvertrag: Erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

Mobilfunkvertrag darf kein Pfand für deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIM-Karte vorsehen

Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) nach Beendigung des Mobilfunkvertrags kein "Pfand" in Rechnung stellen, wenn der Kunde die deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIM-Karte nicht zurückschickt. Der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts untersagte einem Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein (Büdelsdorf) in einem Urteil erneut das Erheben einer Pfandgebühr in Höhe von 9,97 Euro. Zugleich sah der 2. Zivilsenat die Voraussetzungen für die Abschöpfung von Gewinnen als gegeben an, die der Mobilfunkanbieter erzielt hatte, indem er in seinen AGB Zusatzgebühren verlangte, wenn der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Anrufe getätigt und auch keine SMS versandt hatte (Nichtnutzergebühr).

Auf die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte der 2. Zivilsenat bereits mit Urteil vom 03.07.2012 dem Mobilfunkanbieter untersagt, zwei Klauseln in seinen AGB für Verträge über Mobilfunkleistungen zu verwenden, weil diese die Kunden unangemessen benachteiligten. Die eine Klausel sah davor, dass die zu Verfügung gestellte SIM-Karte Eigentum... Lesen Sie mehr




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