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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.08.2005
- 5 AZR 517/04 -
Keine Pflicht zur Gleichbehandlung nach Betriebsübergang infolge Verschmelzung
Der Kläger ist Gewerkschaftssekretär der beklagten Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Er war vor der Verschmelzung der fünf Einzelgewerkschaften DAG, HBV, IG Medien, ÖTV und DPG auf die Beklagte als Gewerkschaftssekretär der DAG beschäftigt.
Nach der Gründung der Beklagten wurden neue Betriebsstrukturen geschaffen. Auf die Arbeitsverhältnisse ihrer Mitarbeiter wendet die Beklagte die Regelungen der jeweils von den früheren Einzelgewerkschaften geschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarungen an. Dies führt dazu, dass der Kläger eine um 372,00 Euro geringere Vergütung erhält, als ein Gewerkschaftssekretär, der zuvor bei der Gewerkschaft HBV beschäftigt war. Mit seiner Klage verlangt der Kläger Gleichbehandlung.Die Klage hatte keinen Erfolg. Infolge der Verschmelzung sind die Arbeitsverhältnisse der bei den früheren Einzelgewerkschaften beschäftigten Arbeitnehmer auf die Beklagte... Lesen Sie mehr