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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewerbeanzeige“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.03.2017
- 4 A 489/14 -

Anbieter von deutschlandweiten Erste-Hilfe-Kursen muss für Kursangebot in angemieteten Räumlichkeiten kein Gewerbe anmelden

Angemietete Räumlichkeiten in Veranstaltungs- und Seminargebäuden können nicht als unselbständige Zweigstelle angesehen werden

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Anbieter von deutschlandweiten Erste-Hilfe-Kursen für das Kursangebot in Bielefeld kein Gewerbe anmelden muss.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bietet im ganzen Bundesgebiet Erste-Hilfe-Kurse und Kurse für lebensrettende Sofortmaßnahmen für Fahrschüler an. Sie hält auch in Bielefeld entsprechende Kurse ab und nutzt dafür jeweils stundenweise angemietete Räumlichkeiten in Veranstaltungs- und Seminargebäuden. Die Klägerin bewirbt ihre Kurse ausschließlich mit den Veranstaltungsorten. Ihre Mitarbeiter sind Honorarkräfte, die nur zu den Kurszeiten in den in Bielefeld angemieteten Räumlichkeiten anwesend sind. Ein Büro unterhält sie in Bielefeld nicht. Ihre Kunden kommen im Normalfall ausschließlich mit den Honorarkräften der Klägerin während der Kurszeiten... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.02.2013
- BVerwG 8 C 7.12 und BverwG 8 C 8.12 -

Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht

Tätigkeit des Berufsbetreuers stellt Betrieb eines stehenden Gewerbes dar

Rechtsanwälte, die sich neben ihrem Anwaltsberuf als Berufsbetreuer betätigen, sind verpflichtet, die Betreuertätigkeit als Gewerbe anzumelden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verwaltungs­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Kläger, eine Rechtsanwältin und ein Rechtsanwalt, von der beklagten Stadt aufgefordert, die gewerbliche Tätigkeit „Berufsbetreuer(in)“ anzumelden. Die hiergegen gerichteten Klagen hatten in den Vorinstanzen keinen Erfolg.Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Bei der Tätigkeit des Berufsbetreuers... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2007
- 6 S 1503/06, 6 S 1590/06 -

Empfang einer Gewerbeanzeige ist von der entsprechenden Behörde zu bescheinigen

Die Gewerbebehörden haben den Empfang der bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit vorgeschriebenen Gewerbeanzeige auch dann zu bescheinigen, wenn die "Vermittlung von Sportwetten" angezeigt wird. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt und die Berufungen der Städte Stuttgart und Heilbronn gegen gleichlautende Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen.

Die Kläger hatten bei den städtischen Gewerbebehörden die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit „Allgemeine Vermittlungstätigkeit und Online-Dienste für Sportwetten im In- und Ausland“ angezeigt. Die in der Gewerbeordnung vorgeschriebene Bescheinigung über den Empfang dieser Gewerbeanzeige wurde von den Behörden unter Verweis auf einen Erlass des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg... Lesen Sie mehr




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