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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.05.2021
- 3 StR 418/20 -
BGH bestätigt Urteil gegen Mitglieder der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz"
Urteil des Oberlandesgerichts weist keinen Rechtsfehler auf
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Oberlandesgerichts Dresden gegen Mitglieder der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz". Der BGH hat weder Rechtsfehler des angefochtenen Urteils bei der Beweiswürdigung, der rechtlichen Bewertung noch der der Strafzumessung gesehen und die die Revision der beiden Angeklagten verworfen.
Das Oberlandesgericht Dresden hat acht Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz", fünf von ihnen auch wegen weiterer Delikte, zu Haftstrafen verurteilt, die von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünf Jahren und sechs Monaten reichen. Nachdem sowohl einige der Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt ihre gegen das Urteil eingelegten Revisionen zurückgenommen hatten, hatte der Bundesgerichtshof nur noch über die Revisionen von zwei Angeklagten zu befinden, die allein der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden sind.... Lesen Sie mehr